Heft 
4.12.1918 8. Sitzung
Seite
32
Einzelbild herunterladen
 

32

4. Dezember 1918.

müßte endlich Klarheit darüber gewinnen, wie die Anschauungen der Mehrheit der bremischen Arbeiter­schaft nun eigentlich wären. Wenn gesagt würde, daß die Mehrheitssozialisten nur Offiziere darstellten, die keine Soldaten hinter sich hätten, dann brauchte man dieses Proportionswahlrecht ja nicht zu scheuen. Im allgemeinen würden sie auch wohl in der Minder­heit sein. Daher sollte man allgemeine Wahlen aus­schreiben und im Verhältnis der für die einzelnen Parteien abgegebenen Stimmen deren Vertreterzahl für den A.-Rat festsetzen.

Vorsitzer Herr Henke: Der Entwurf und die dazu gemachten Vorschläge usw. bedürften noch einer reiflichen Ueberlegung und Prüfung. Deshalb aber könnte er auch eine prinzipielle Abstimmung über die Frage, Betriebswahlrecht oder allgemeines Wahl­recht, nicht gutheißen, die bindend sein würde. Die prinzipielle Eutscheidung wäre die wichtigste. Der Antrag Peine wäre jedenfalls reiflich überlegt gewesen, und da müßte auch die Gegenseite, die dazu noch keine Gelegenheit gehabt hätte, Zeit zur genauen Prüfung und Durchberatung dieser Frage haben. Man sollte auch nicht vergessen, daß tatsächlich die große Masse der nicht organisierten Arbeiter eine bedeutungsvolle Rolle spielen könnten, auch wenn sie so unreif handelte, wie hier zum Teil angenommen

würde. Jede Bewegung hätte ihre verschiedenen Richtungen, und es wäre schwer, abzuschätzen, welches der wertvollste Teil einer Bewegung wäre. Der radikalere Teil wäre gewöhnlich derjenige Teil, der dafür sorgte, daß die Bewegung nicht einschliefe. Das müßte so sein, und wie der überlegende und besonnere Teil, so hätte auch dieser Teil seine Berechtigung. Ob man also ein Wahlreglement schaffen sollte, das alle Arbeiter oder nur die politisch oder gewerkschaft­lich organisierten Arbeitern zur Wahlurne zuließe, wäre eine Frage von großer Wichtigkeit und Bedeutung, über die man eine prinzipielle Entscheidung besser nicht sofort vornähme. In Rußland wüden die Sowjets auch von den Delegierten der Betriebe geschickt und dadurch das revolutionäre Fühlen und Denken der in den Großbetrieben unter der Knechtschaft des Kapitalismus zusammengepferchten Arbeitermassen am besten nutzbar gemacht. Das wäre ein wesentliches Moment zugunsten der Betriebswahlen. Weiter trat Redner für die Festsetzung eines Alters von 18 Jahren sowohl für das passive als auch für das aktive Wahl­recht ein.

Mitglied des A.-Rates Bell beantragte um 8 V 2 Uhr Vertagung, die mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Die Anberaumung der nächsten Sitzung wurde dem Aktionsausschuß überlassen.

9. Sitzung Montag, üen 9. Dezember 1918

Die Sitzung wurde an Stelle des abwesenden Herrn Henke von dem Mitglied des Aktionsausschusses Herrn Brodmerkel geleitet. Bevor in die Beratung des ersten Punktes der Tagesordnung:

Wiedereinsetzung von Senat und Bürgerschaft

eingetreten wurde, gab der Vorsitzende des Soldatenrats, Herr Ecks, namens des Soldatenrats eine Erklärung ab, in der er beantragte, diesen Punkt solange von der Tagesordnung abzusetzen, bis die Neuwahl des Arbeiter­rats stattgefunden hätte. Wenn man damit nicht einverstanden wäre, würden die Soldaten sich der Abstimmung enthalten.

Ueber die Vorverhandlungen zu dieser Frage be­richtete dann das Mitglied des Aktionsausschusses Ertinger. Er führte aus, daß man endlich Klarheit schaffen müßte. Der Zustand, wie er jetzt bestünde, wäre ein Zwitterding. In seiner ganzen Arbeit hätte der Aktionsausschuß bis jetzt Verwaltungstechnische und poli­tische Hemmschuhe gehabt, die jetzt beseitigt werden müßten. Der Senat wäre in der letzten Sitzung des Zwölferaus­

schusses damit hervorgetreten, daß wichtige Gesetzesvor­lagen da wären, die unbedingt vor Abschluß dieses Jahres verabschiedet werden müßten. So kämen ein Gesetz über die Steuerverjährung in Frage, ein Gesetz über eine einmalige Vermögensabgabe, besonders aber dann die Fragen der Beschaffung von neuen Geld­mitteln für die Erwerbslosenunterstützung usw. Die ganzen Budgets reichten nicht mehr aus und es müßten Nachbewilligungen erfolgen. Der Senat hätte seinerzeit den Vorschlag gemacht, Senat und Bürger- schaft als gesetzgebende Körperschaft wieder einzusetzen unter dem Vetorecht des A.- und S.°Rates. Es würde sich danach darum handeln, daß die Bürgerschaft nur als gesetzgebender Faktor in Frage käme und nur über Finanzfragen zu bestimmen haben sollte. Der Zwölferausschuß sollte darüber entscheiden, was vor das Plenum der Bürgerschaft gebracht werden sollte. Die A.- uud S.-Räte hätten sich bisher auf den alten bürgerlichen Rechtsboden gestellt und wären daher nur eine Karikatur der russischen A.- und S.-Räte. Auf die Haftzeit paßte der Senatsvorschlag recht gut. Unter solch einer Halbheit ließe sich aber