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1. Dezember 1918.
7. Sitzung Sonntag, den 1. Dezember 1918.
Der Vorsitzende Herr Henke eröffnete die Sitzung um 9,25 Uhr.
Zum 1. Punkt der Tagesordnung
Spesen für die Teilnehmer an den Ärbeiterratsfitzungen
berichtete Herr Henke, daß der Aktionsausschuß auf den diesbezüglichen Antrag hin einen Spesensatz von 2 für die Sitzung vorschlage. Zur Kontrolle sollten in Zukunft Anwesenheitslisten geführt werden.
Die Versammlung war einverstanden und beschloß demgemäß.
Punkt 2 der Tagesordnung betraf die Erledigung einer
Verordnung über Erwerbslosenfürsorge.
Mitgliedes des A.-Rats Rhein erläuterte den Entwurf.
Mitglied des A.-Rats Husmann fragte an, wie eL sich mit den vielen ausländischen Arbeitern verhalte, die man mcht der bittersten Not aussetzen könnte. Werden diejenigen unterstützt, die 2 Jahre in Bremen ihren Wohnsitz haben?
Mitglied des A.-Rats Hagedorn bemängelte die Sätze, die durchaus in keinem Verhältnis zu den zeitigen Löhnen ständen.
Mitglied des A.-Rats Rhein: In dem Entwurf ist nicht nur von deutschen Arbeitern gesprochen. Ausländische Arbeiter, die hier arbeitslos werden, können wir nicht ausschließen. Es handelt sich hier aber nicht um für lange Zeit Geltung habende Vorschriften. Die Praxis wird wohl bald Aenderungen ergeben. Es mußte nur schnell in dieser Frage etwas geschaffen werden. Auch die Sätze sind nicht unabänderlich. In anderen Städten sind die Sätze im allgemeinen nicht so hoch. Viel höhere Sätze als anderswo dürfen wir aber nicht ansetzen, wenn wir nicht einen ungeheuren Zustrom von Arbeitslosen nach hier haben wollen.
Vorsitzer Herr Henke machte darauf aufmerksam, daß bei der Tabakarbeiterfürsorge ausländische Arbeiter nicht ausgeschlossen seien. Die Ausländer könnten auch hier nicht ausgeschlossen sein.
Mitglied des A.-Rats Starker befürwortete, entweder die Armenunterstützung zu erhöhen oder für die Empfänger der Armenunterstützung, die äußerst gering wäre, einen Zuschuß aus der Erwerbslosenfürsorge zu gewähren. Es müßte genau Kontrolle über die Arbeit geführt werden.
Mitglied des A.-Rats Ehlers meinte, die Armenunterstützung würde in Zukunft weniger bedeutungsvoll sein, da es sich bisher hauptsächlich dabei um Arbeitslose gehandelt hätte Die Praxis würde zeigen, ob man mit diesem Entwurf auskommen werde.
Mitglied des A.-Rats Stockhinger betonte, daß die Erwerbslosenfürsorge eine Frage dringendster Notwendigkeit wäre, da die Zahl der Arbeitslosen schon erheblich im Wachsen wäre. Viele wären bereits vertröstet worden, und der Entwurf müßte unbedingt ab Montag in Kraft treten. Er beantrage daher Schluß der Generaldebatte.
Der Antrag wurde angenommen und dann in die Spezialdebatte eingetreten.
Zu Z 8 machte Mitglied des A.-Rats Lü dicke daraus aufmerksam, daß der Zentralarbeitsnachweis vor Freitag oder Sonnabend nicht in der Lage sein werde, eine ordnungsmäßige Abwicklung der Geschäfte zu besorgen.
Von mehreren Rednern wurde die unumgängliche Notwendigkeit betont, daß hierfür mit allen Mitteln gesorgt würde.
Zu Z 9 wird darauf aufmerksam gemacht, daß für die Erwerbslosenfürsorge der Ausdruck „ordnungsmäßige Entlassung" nicht im militärischen Sinne ausgelegt werden kann. Es wird über die behelfsmäßig entlassenen oder bis zur endgültigen Entlassung beurlaubten Militärpersonen eine besondere Uebereinkunft mit dem Soldatenrat getroffen werden.
Der Gesetzentwurf wird in der en bloe-Abstimmung dann in der vorliegenden Fassung einstimmig angenommen.
Gehälter für die Äktionsausschußmitglieder und die Angestellten des Ärbeiterratsi
Mitglied des Aktionsausschusses Ertinger berichtete über die Vorschlüge des Aktionsausschusses. Es wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Aktionsausschusses