Jahrgang 
Band 88 (2009)
Seite
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Die Neuenlander Straße als ehemalige Sackgasse

Bemerkungen zur frühneuzeitlichen Geschichte einer Hollersiedlung

Von Hans Hermann Meyer

Prof. Dr. Herbert Schwarzwälder zum 90. Geburtstag gewidmet

1. Das Neuenlander Straßengeld

Das gegenwärtige Tauziehen um den Bauabschnitt 2/2 der Stadtautobahn A 281 lenkt den Blick der Bremer Öffentlichkeit wieder einmal auf das öst­liche Ende der Neuenlander Straße und dessen unmittelbare Umgebung. Seit der Fertigstellung des Autobahnzubringers Arsten mit dem die Kattenturmer Heerstraße querenden 125 m langen Tunnel im September 1980 hat es hier kei­nen so grundlegenden Wandel der Verkehrsverhältnisse mehr gegeben wie den­jenigen, der jetzt geplant ist. Aber so unglaublich es klingt: Beiden Umgestal­tungen an Radikalität prinzipiell Vergleichbares hat dieses Fleckchen Erde in ferner Vergangenheit schon einmal erlebt. Das war vor über 400 Jahren.

Die Neuenlander Bauern wurden, so scheint es, bis 1811 regelmäßig recht handgreiflich an diese Veränderung erinnert, nämlich dadurch, dass sie dem Gohgräfen des Obervielands in jedem Jahr das »Straßengeld« entrichten mussten, eine Abgabe, von der alle anderen Obervieländer frei waren. Sie betrug für alle Pflichtigen zusammen 1 Reichstaler zu 72 Groten 1 . Der Aus­druck »Straßengeld« oder seine niederdeutsche Entsprechung scheint um die Mitte der 1640er Jahre üblich geworden zu sein 2 . Bis dahin steht in den gohgräflichen Administrationsrechnungen jedesmal nur, das Geld zahlten die »Newlander vor ihren weg« 3 , wobei einmal hinzugesetzt ist: »so dorch die Krempel geht« 4 .

Den Entstehungsgrund des Neuenlander Straßengeldes enthüllt eine Stelle im Diarium des obervieländischen Gohgräfen Johannes von Line vom 22. Juni 1624. Es heißt dort 5 :

1 Gohgräfliehe Administrationsrechnungen des Obervielands für 1640/41 bis 1810/11 in Staatsarchiv Bremen (künftig: St AB) 2 - P.l. u.2.b.9.-86. und StAB 2 - Q.4.A.3.a. 2.a.-g. Bis 1669 lautete der Betrag auf 2 Bremer Mark 8 Grote, was ebenfalls auf 72 Grote hinauskommt.

2 »Nyen lander Straten gelt« steht erstmals in der gohgräflichen Administrations­rechnung des Obervielands für 1645 in StAB 2 - Q.4. A.3. a.2. a.

3 Gohgräfliche Administrationsrechnungen des Obervielands für 1640/1641 und 1644 in StAB 2 - P.l.u.2.b.9. (S. 202) bzw. 14. (S. 424).

4 Gohgräfliche Administrationsrechnung des Obervielands für 1642/43 in StAB 2 - P.1.U.2.D.12. (S. 246).

5 Diarium des Gohgräfen Johannes von Line, Entwurf, in StAB 2 - Q.4.A.3. a.

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