Theutonicorum) von König Magnus VII. Erikson ein weitreichendes Handelsprivileg in Empfang. 232 Bremen, das sich in Norwegen stets von der Hanse ferngehalten hatte, hatte an dieser Privilegierung keinen Anteil. Wollten die Bremer nicht schlechter als die anderen Hansestädte gestellt sein, so blieb ihnen nichts anderes übrig, als beim norwegischen König um die Gewährung derselben Rechte und Freiheiten nachzusuchen, wie sie soeben dem gemeinen Kaufmann< zugestanden wurden, man orientierte sich nunmehr also notgedrungen an der den Hansekaufleuten zugesicherten Rechtsstellung. Ausgerechnet in Norwegen, wo man lange Zeit eine Vorzugsbehandlung genossen hatte, lief man plötzlich der Entwicklung hinterher! Nicht nur dass man den weiteren Vormarsch der lübisch-wendischen Kaufleute in Norwegen nach 1285 nicht hatte verhindern können, war man nun also auch in der Privilegiengesetzgebung ins Hintertreffen gegenüber der Hanse geraten. Andernorts sah es nicht viel besser aus. So konnte den Bremern nicht verborgen bleiben, dass sich auch in England, wo die Bremer Kaufleute, ähnlich wie in Norwegen, in der Anfangszeit unter den deutschen Fernhändlern vergleichsweise zahlreich vertreten waren, die Osterlinge aus dem hansischen Ostseeraum immer mehr ausbreiteten und nach der Vereinigung zur gesamtdeutschen Hanse 1282 zunehmend die Führung an sich rissen. 233 Gleichzeitig lassen die Nachrichten zum Bremer Englandhandel seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert in auffälliger Weise nach. Dies mag wenigstens zum Teil den Zufälligkeiten der Überlieferung geschuldet sein, kann aber ebenso ein Indiz für eine zu Lasten Bremens gehende Verlagerung der Handelsströme sein. 234 Dem ungestümen Vordringen der Hanse auf nahezu allen wichtigen nordeuropäischen Handelsplätzen, das sich u. a. auch in einer Konsolidierung der zentralen Hansekontore in Brügge und Bergen Mitte des 15. Jahrhunderts äußerte, stand also ein relativer Bedeutungsverlust des Bremer Fernhandels gegenüber.
Die Warnsignale waren mithin unübersehbar. Sollten Wirtschaft und Handel der Stadt nicht größeren Schaden nehmen, dann musste man alles daran setzen, um am beeindruckenden wirtschaftlichen Erfolg der Hanse in vollem Umfang zu partizipieren. Voraussetzung dafür aber war, dass man die bisherige, sich nicht gerade durch Geradlinigkeit auszeichnende Haltung zur Hanse aufgab und deren Politik vorbehaltlos unterstützte. Zwar besaßen die Bremer Fernkaufleute eine Art angeborener Hansemitgliedschaft und sie haben davon, wie gezeigt, auch vielerorts regen Gebrauch gemacht. Doch unterlag die offizielle Politik der Stadt gegenüber der Hanse einem mehr oder weniger taktischen Kalkül, d. h. man machte die konkreten Beziehungen von der jeweiligen Interessenlage und den vor Ort gegebenen politischen Verhältnissen abhängig. Dies mochte zu Zeiten der sog. Kaufmannshanse unproblematisch sein und ohne Konsequenzen bleiben, unter den Bedingungen der Städtehanse, die die Zügel straff anzog und auch die Hansekontore im
232 HUB III, 13.
233 Vgl. dazu Ph. Dollinger (wie Anm. 18), S. 60 ff. und S. 81 ff.; D. Keene (wie Anm. 53), S. 47 f.
234 Vgl. Th. Hill (wie Anm. 1), S. 205.
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