200 Jahre Niederländisches Konsulat in Bremen
Von Lydia Niehoff
Im Jahr 2006 feiert das Niederländische Konsulat in Bremen sein 200-jähriges Jubiläum. Eine ständige konsularische Vertretung der Niederlande in Bremen hatte es vor dem Jahre 1806 nicht gegeben, abgesehen von einer seit einigen Jahren existierenden, aber vom Bremer Senat nicht anerkannten Handelsagentur. Den Anlaß für die Konstituierung des Niederländischen Konsulats gab die Veränderung der bilateralen Beziehungen zwischen Bremen und den Niederlanden im Zuge des politischen Wandels in Europa durch die Expansion des französischen Kaiserreiches.
Die Entwicklung des Konsulatswesen resultierte aus dem Bedürfnis nach Schutz im fremden Land. Mit der Schaffung von konsularischen Vertretungen fanden der von jeher an den wechselseitigen Warenverkehr gekoppelte Nachrichtenaustausch und die für den Handel notwendigen diplomatischen Aktivitäten wie auch die Unterstützung der Landsleute in der Fremde eine institutionalisierte Fortsetzung. Diese Anliegen, vor allem der See - und Handelsstädte, führten zunächst im europäischen Süden, seit dem 15. Jahrhundert auch im nordeuropäischen Raum, zur Einrichtung von Niederlassungen mit eigener Obrigkeit zum Schutz des Rechts und des Handels. Zur Zeit der Hanse erfüllten die Kontore diese Funktionen. Unter zunehmendem staatlichen Einfluß trat seit dem 16. Jahrhundert ein Wandel ein. Im Westfälischen Frieden (1648) wurde den souveränen Staaten des Deutschen Reichs unbeschränkte auswärtige Landesgewalt zugestanden und das Recht, untereinander und mit fremden Mächten Verträge abzuschließen, einschließlich der Ernennung von Gesandtschaften. Die auswärtigen Beziehungen fielen in die Zuständigkeit der Regierungen, die Gesandte, Ministerresidenten oder Agenten mit der Wahrnehmung der Interessen des eigenen Landes an fremden Höfen beauftragten. Die Errichtung diplomatischer Vertretungen reduzierte die Aufgaben der Konsuln um ihre politische Funktion, und im Laufe der Zeit verloren sie auch die Befugnis zur Rechtssprechung. Von zentraler Bedeutung blieben der Schutz des Handels und die Unterstützung der Landsleute in der Fremde. 1
Bremen, Hamburg und Lübeck traten nach dem letzten großen Hansetag 1669 die Rechtsnachfolge des Bundes an. Bei gleichgerichteten Interessen schlössen sie gemeinsame Handelsverträge und bestellten gemeinsame Auslandsvertreter. Auf diplomatischer Ebene ließen sich die Städte in den Niederlanden
1 Antjekathrin Graßmann, Hanse weltweit? Zu den Konsulaten Lübecks, Bremens und Hamburgs im 19. Jahrhundert, in: Hansische Studien XII, Trier 2001, S. 44 ff.; Ministerie van Buitenlandse Zaken (Hrsg.), Gids voor de Honoraire Consul, Den Haag 1992, S. 10 ff.; www.minbuza.nl.
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