Das Bremer Kornakzise- und Tonnengeldregister
von 1532
Von Adolf E. Hofmeister
Zur bremischen Handelsgeschichte stehen quantifizierbare Quellen aus dem Mittelalter nicht zur Verfügung. Die Kenntnis des älteren Bremer Handels verdanken wir hauptsächlich Privilegien, Verträgen, Rezessen, Ordnungen, Korrespondenzen und Schadensverzeichnissen. 1 Über das Handelsvolumen und seine anteilmäßige Zusammensetzung lassen sich nur mehr oder minder begründete Vermutungen anstellen. Einige Namen von Schiffern und Kaufleuten sind in den genannten Quellen überliefert, hinzu kommen die Elterleute, und auch die Ratsherren stammten seit dem 14. Jahrhundert offenbar zum großen Teil aus dem Kreis der Kaufleute. 2 Mit welchen Waren und in welchem Umfang sie Handel trieben, bleibt jedoch meistens verborgen. Das ändert sich erst für das 16. Jahrhundert, aus dem die Tonnengeldregister für den seewärtigen Schiffs- und Warenverkehr und die Akziseregister für den allgemeinen Warenverkehr als Quellen vorliegen, die genauere Aussagen über Bremens Handel zulassen. Allerdings sind auch sie nur lückenhaft oder fragmentarisch überliefert und bedürfen wie alle Quellen aus vorstatistischer Zeit, die vornehmlich fiskalischen Zwecken dienen sollten, sorgfältiger Interpretation.
Unter diesen Registern verdient das Bremer Kornakzise- und Tonnengeldregister von 1532 aus mehreren Gründen besondere Beachtung, die ihm bisher gänzlich versagt geblieben ist. 3 Es ist offenbar das älteste Bremer Register sowohl unter den Registern der Korn- und Warenakzise wie unter den Tonnengeldregistern, das erhalten ist. Darüber hinaus ist es das einzige Register, in dem Akzise und Tonnengeld parallel von demselben Schreiber und Einnehmer verzeichnet sind. Dies hat eine besondere politische Konstellation zur Voraussetzung, die nur 1532 gegeben war, als Akzise und Tonnengeld
1 Zur Handelsgeschichte Bremens im Mittelalter vgl. Johanna Müller, Brem. Jb. 30, 1926, S. 204-262, und 31, 1928, S. 1-107. - Zu den handelsgeschichtlichen Quellen allgemein siehe Quellen zur Hanse-Geschichte, hrsg. von Rolf Sprandel, Darmstadt 1982, bes. S. 429 ff.
2 Werner Hennig, Die Ratsgeschlechter Bremens im Mittelalter, Diss. phil. Göttingen 1957 (Masch.), S. 228-236; Ruth Prange, Die bremische Kaufmannschaft des 16. und 17. Jahrhunderts in sozialgeschichtlicher Betrachtung, Bremen 1963 (Ver- öff. StAB 31), S. 161-182.
3 Hans Jürgen von Witzendorff, Bremens Handel im 16. und 17. Jh., Brem. Jb. 44, 1955, S. 128, bemerkte (irrig), daß die Bücher der Kaufmannsakzise von 1532 an unvollständig erhalten seien. Prange (wie Anm. 2), S. 9, hat für ihre Arbeit nicht nur die Bücher der Kaufmannsakzise und der Convoye, sondern auch die der Kornakzise und des Tonnengeldes ausgeklammert. Benutzt sind Akzise- und Tonnengeldregister ab 1538 von Karl H. Schwebel, Salz im alten Bremen, Bremen 1988 (Veröff. StAB 56), S. 16 ff.
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