Bremer Willehadikapitel und das entfernte Kloster Malgarten (bei Bramsche) schon vor 1230 Grundbesitz von Adligen und Bürgern 35 .
Die allgemeine Beseitigung der freien Erbleihe und die wohl vollständige Durchsetzung der Grundherrschaft in den Marschen rings um Bremen waren jedoch erst eine Folge der Stedingerkriege 36 . Nachdem die Stedinger von den durch Kreuzfahrer verstärkten Ritterheeren des Erzbischofs von Bremen und der Grafen von Oldenburg 1234 niedergeworfen waren, wurde von den Siegern das freie Erbleiherecht mit seinen niedrigen Abgaben beseitigt, indem die Bauernhufen als Ketzereigentum eingezogen und neu vergeben wurden.
Die meisten Ländereien in Stuhr befanden sich später im Besitz der Oldenburger Grafen, nur das Kloster Heiligenrode behauptete sich neben ihnen mit einem Vorwerk und einigen weiteren Ländereien 37 . Zugleich finden wir die Grafen von Oldenburg seit der Unterwerfung der Stedinger im Besitz der Vogtei von Stuhr 38 , die ihnen vom Erzbischof überlassen sein muß. Außerdem erhielten sie den Zehnten und erhoben Zoll 39 . Gelegentliche Verpfändungen der Vogtei und des ganzen Dorfes an die Grafen von Hoya 40 wurden wieder rückgängig gemacht, so daß die Grafen von Oldenburg bzw. ihre Nebenlinie in Delmenhorst in diesem östlichsten Kirchspiel ihres Territoriums sowohl Landes- als auch größte Grundherren blieben.
8. Rückblick
Die Gründung von Stuhr fällt in eine Zeit politischen Ringens zwischen Staufern und Weifen um die Macht im Reich, das sich noch in den Gründungsurkunden von Stuhr, ausgestellt von dem Weifen Heinrich dem Löwen und dem Askanier Siegfried, einem Anhänger Friedrich Barbarossas, widerspiegelt. Beide Parteien und mit ihnen viele kleinere Fürsten und Herren förderten im
12. Jahrhundert den Landesausbau ebenso wie die Städtebildung zur Stärkung der eigenen Machtgrundlagen. Die Erschließung der Niederungsgebiete durch vor allem niederländische Siedlungstechniker zeigte im 12. und
13. Jahrhundert glänzende Erfolge und bot zahlreichen bäuerlichen Siedlern einen Weg, Grundbesitz und Freiheit zu erlangen.
Unter enormen Anstrengungen der Siedler wurde zwischen 1171 und etwa 1190 auch der Stuhrbruch zwischen Huchting und Brinkum trocken gelegt und durch Deiche geschützt und noch vor 1187 ein neues Kirchspiel gegründet, das der Erzbischof dem Bremer Ansgariikapitel unterstellte. Schon der Gründer Friedrich von Mackenstedt legte durch die Ausstattung des Klosters
35 Brem. UB I, Nr. 86, 102, 137, 155; vgl. Schomburg (wie Anm. 21), S. 22.
36 Deike (wie Anm. 4), S. 101 ff.
37 Hoyer UB V, Nr. 19: alodium in Stura; vgl. Anm. 20.
38 Zuerst 1240 für Grolland belegt: Brem. UB III, Nr. 577; vgl. auch die Urkunden von 1252, 1258 und 1259: Hoyer UB V, Nr. 19 und 22; Brem. UB I, Nr. 297.
39 Oldenburger Salbuch (wie Anm. 19), S. 91.
40 Hoyer UB I, Nr. 217 (1374) und 1103 (1383).
29