über die Einführung der Sommerzeit in Deutschland
Von Dorothea Breitenfeldt
Manch einem fällt es schwer, morgens aus dem Bett zu kommen, ein anderer kommt leicht aus den Federn, geht ohne Groll früh zur Arbeit und ist entsprechend früh zu Hause. Es soll in diesem Aufsatz aber nicht das vielschichtige Problem der Früh- und Spätnaturen untersucht werden, sondern die vergleichsweise harmlos scheinende Frage, ob „12 Uhr mittags" das ganze Jahr über dasselbe bedeutet. Nein, denn seit 1980 kennen wir wieder die Sommerzeit.
Wieder? Ja. „Im Krieg hatten wir auch schon mal die Sommerzeit", erzählte mir meine Mutter, „um Kohlen zu sparen." Ich fragte noch ältere Menschen nach der Sommerzeit. Sie konnten sich an die Sommerzeitverordnung aus dem Ersten Weltkrieg erinnern. Handelt es sich also um eine reine Kriegsverordnung? In einer Senatsregistraturakte 1 mit dem Titel: „Bekanntmachung über die Vorverlegung der Stunden während der Sommermonate, Verhandlungen über die Ausdehnung dieser Einrichtung — Einführung der Sommerzeit" fand ich die Hintergründe und das Für und Wider, das zu der genannten Regelung geführt hat.
Am 8. Februar 1916 übersandte der Präses der Bremer Handelskammer dem Senat eine gedruckte Ausarbeitung von Hermann Rese aus Hameln über „Die Einführung der Deutschen Sommerzeit zum 1. Mai 1916". Darin behauptete jener, „daß schon seit mehr als fünf Jahren in ganz Europa Bestrebungen im Gange sind, um sowohl im Interesse der Volksgesundheit, als auch zur Einsparung des künstlichen Lichtes, dadurch das Tageslicht besser auszunutzen, daß durch Vorstellung der Uhren um eine Stunde während der Sommermonate diese Stunde Tageslicht abends gewonnen wird".
Tatsächlich hatte am 18. Mai 1912 Geheimrat von Böttinger als Mitglied des Herrenhauses, der seit 1854 so genannten Ersten Kammer des Preußischen Landtags, sich für das sogenannte „Tageslichtersparungsgesetz" stark gemacht. Dem englischen Unterhaus lag bereits 1908 2 eine entsprechende Gesetzesvorlage vor: „Sunlight Saving Bill".
Von Böttinger wies in seiner kurzen Rede 3 darauf hin, daß eine rationellere Ausnutzung des Tageslichtes eine enorme Ersparnis an Beleuchtungsmaterial mit sich bringe. Die Vorteile des Vorstellens der Uhren kämen allen Bevölkerungsteilen zugute — „ganz besonders aber den Arbeitern", betonte er. Er wies auch auf die eventuellen Schwierigkeiten hin, die sich bei der Umstellung am 1. Mai und 1. Oktober ergeben würden. Sein Satz: „Meine
1 StAB 3-V.4. Nr. 426 a.
2 Lt. Auskunft des Public Record Office London v. 13.9.1985.
3 Herrenhaus. Elfte Sitzung am 18.5.1912, S. 367/368.
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