Flensburgs Privilegien und Schiffahrtskonjunkturen
Von Hans - Friedrich Schütt
In dem Choreographischen Preislied auf die königliche Stadt Flensburg des Zacharias von Widing von 1592 heißt es unter anderem:
„. . . Denn der Herr hat Dich durch allerlei Gaben gesegnet, durch eine Flotte, den Strom, den Halen und die Bequemlichkeit der Lage. So hast Du eine aus gemauerten Steinen und zusammengefaßten Eichen gefertigte Brücke für die durch die Segel auf die Sunde getriebenen Schiffe. Alle, die vom entlegenen Meer voll mit verschiedenen Waren zurückkehren, legst Du auf der Reede des Hafens (vor Anker). Solange sie mit dem Ballast der Früchte oder den übrigen Gütern, mit denen sie beladen werden, mit denen Du die Scheuern füllst — als ob Du Kornhaufen aufhäufst —, (heimkehren), wirst Du diese Geschenke des Herrn Gott dankbar zusammenfahren. Nach Ausladen der Waren freut es, Bienen gleich von Neuem über das hohe Meer auszufliegen, um die Schiffe wieder zu beladen. Du verteilst für gerechtes Geld darauf die Waren an die benachbarten Bauern, die in Deiner unmittelbaren Nachbarschaft wohnen. Ja, etwas weiter wohnende oder gar recht entfernt gelegene, wie den Angeln, Heidern, Sunde- wittern und Friesen: Unter Ihnen liegst Du wie ein Zentrum und bist von ihnen umgürtet, wegen der Bequemlichkeit der Lage.
Allen diesen stehst Du mit zu verkaufender Ware zur Verfügung; Du hast alles, sei es Nahrung oder Bekleidung. Denn Du hast Kaufhäuser mit den verschiedensten Waren, die Frau und Mann, reich oder arm begehrt . .
Du mögest glücklich sein, in Dir blühe eine blühende Bürgerschaft, die Burg, die Stadt, die Kirchen, Schulen, das Rathaus, die Häuser und Märkte." 1
Weniger wohlwollend, aber im gleichen Sinne schreibt der Rechtsgelehrte Georg Lorch 1589:
„. . . Nun steht aber außer Zweilei, daß die da in jener Stadt von niedriger und dunkler Herkunft zu Seidenhändlern herausgewachsen sind, Leute, die vorher in keinerlei Ansehen standen, so daß sie ebendort nicht einmal des Ratsherrenstandes lür würdig gehalten wurden — sei es auch noch so gering —, geschweige denn sich ihm durch Eheschließung zu verbinden. Nun aber, zu Ansehen und Reichtum gelangt, kommt mit dem Hochmut aufgeblasener Centauren mit Händen, schwer von Geld aus ihren Truhen, nach Deutschland von den Küsten dort oben, eine kleine Schar von Räubern daher. Es gibt in jener ganzen Stadt kaum zwei, die irgendwo außerhalb des Landes etwas Erwähnenswertes geleistet haben oder sich in nur kindlicher lateinischer Grammatik vor Gericht verteidigen könnten — ausgenommen die von auswärts kommenden Schullehrer und Prediger des heiligen Wortes, sondern alle sind um schmutzigen Gelderwerb allein bemüht . . . Die Schar meiner Gegner, die jenen teuflischen Poly- phem anhängt, die das Heilige Römische Reich nicht kennt, . . . faul, käuflich, gemein, ein nur nach dreckigem Geldgewinn trachtendes Geschlecht, Stertze, Geizkragen, deren Eltern sich noch, um ein Sprichwort zu gebrauchen, mit dem Ellenbogen schnäuzten, deren Sinn grausam ist und begierig anderen Schaden zuzufügen, . . .
1 Flensburg — Literarische Skizzen aus vier Jahrhunderten, Flensburg 1986, S. 10 1. (Kl. Reihe d. Ges. f. Flensb. Stadtgesch. H. 4).
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