Jahrgang 
Band 60/61 (1982 - 1983)
Seite
229
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Die Denkmalpflege in der Freien Hansestadt Bremen

1980 bis 1981

Von Hans-Christoph Hoffmann

I. Zur Lage der Denkmalpflege

Schon in dem Bericht der bremischen Denkmalpflege 19781979 1 war über den zu kargen Haushalt der Denkmalpflege berichtet worden. Ausführlich war bei dieser Gelegenheit beschrieben worden, welche ganz besonderen Schwierigkeiten sich daraus für die Zusammenarbeit mit den privaten Eigen­tümern der Baudenkmäler ergeben.

Als jener Bericht geschrieben wurde das Manuskript war im Frühjahr 1980 abgeschlossen, war die Welt für die Denkmalpflege noch ver­gleichsweise in Ordnung. Der reguläre Haushalt 1979 schloß in den Haus­haltstiteln, mit denen die Denkmalpflege ihre Aktivitäten bestreitet, mit 403 000 DM, der Haushalt 1980, nach einer geringen Restekürzung im Herbst des Jahres immer noch mit 394 000 DM. Im Haushaltsjahr 1981 mußte die Denkmalpflege dagegen, nachdem sie anfangs noch mit fast 393 500 DM rechnen durfte, mit nur noch 232 500 DM auskommen. Für das Jahr 1982 endlich stehen ihr in denselben Haushaltstiteln nur noch 70 000 DM zur Ver­fügung; davon sind nach dem Haushaltsgesetz 30 000 DM für die Unter­stützung der privaten Hauseigentümer vorgesehen und 40 000 DM für die Denkmäler im öffentlichen Besitz 2 .

Der besonders starke, fast dramatische Eingriff in den Haushalt der Denk­malpflege neben den genannten Kürzungen bei den Zuschußtiteln kam es auch zu rigiden Kürzungen bei den investiven Titeln der Titelgruppen 7, 8 u. 9 3 war veranlaßt durch die Sorge um den Ausgleich des Haushalts und wurde damit begründet, daß der Denkmalpflege Mittel aus der Stiftung Wohnliche Stadt" zuflössen.

1 Hans-Christoph Hoffmann, Die Denkmalpflege in der Freien Hansestadt Bremen 1978 bis 1979; in: Brem. Jb., Bd. 58, 1980, S. 267313 (zit. Hoffmann).

2 Haushaltsplan Freie Hansestadt Bremen 1982, Einzelplan 02, Kap. 0256 Titel 681 31-5 (Instandsetzungen in Ensembles) und Titel 519 18-6 (Sicherungsarbeiten an historischen Bauwerken und Denkmälern).

3 Gemäß Haushaltsordnung werden in der Titelgruppe 7 Investitionen für öffent­liche Baumaßnahmen erfaßt; in der Titelgruppe 8 sind für die Denkmalpflege die Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland eingestellt und in der Titelgruppe 9, unter Besonderen Finanzierungsausgaben, die Zuwendungen der (staatlichen) Denkmalpflege Bremen an die Stadt Bremerhaven.

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