Jahrgang 
Band 58 (1980)
Seite
267
Einzelbild herunterladen
 

Die Denkmalpflege in der Freien Hansestadt Bremen

1978 bis 1979

Von Hans-Christoph Hoffmann

I. Zur Lage der Denkmalpflege

Das Interesse, auf das die Erörterung denkmalpflegerischer Fragen in der Öffentlichkeit immer noch stößt, die große Zahl von Anträgen auf Denkmalschutz, die von Eigentümern oder von irgendwie Betroffe­nen und Engagierten gestellt werden, der zum Teil auch verbesserte finanzielle Boden der Denkmalpflege verführen leicht zu einer falschen Einschätzung von der wahren Stellung und den Möglichkeiten der Denkmalpflege. Denn dem stehen eine zunehmende Verständnislosig- keit Betroffener aller Schichten gegen belastende Verwaltungsakte die unvermeidbare Kehrseite des vielgerufenen Schutzes gegenüber, dazu Enttäuschungen über zu geringe Beihilfen und zu seltene Be­ratungen; aber auch die wieder lauter werdende Forderung nach Bau­freiheit und nach zügiger Weiterentwicklung der Städte und Dörfer. Beide Positionen sollen befriedigt werden durch die Idee von der Austauschbarkeit und die Neuherstellbarkeit von Kulturdenkmalen ohne Rücksicht auf deren Geschichtsbezug und den Urkundscharakter des Originals. Dies scheint möglich, weil das Bewußtsein dafür, daß Kulturdenkmäler bildhafter Ausdruck der Geschichte sind, daß sie dem einzelnen Orientierungshilfen im Strom der Zeit geben können, weit­gehend fehlt. Hierher gehört auch die in immer weiteren Kreisen ver­tiefte Vorstellung, daß sich die Substanzerhaltung nur auf das Äußere, das gemeinhin Sichtbare zu beschränken brauche. Diese Haltung wird verstärkt durch die Erfahrung, daß sich erhaltenswerte und erhaltbare Innenausstattungen so gut wie ausschließlich in sakralen, öffentlich­profanen oder großbürgerlichen Gebäuden finden, daß sie also einer Kultur zugehören, die von einer Minderheit der Bevölkerung getragen wurde. Daß aber gerade diese Zeugnisse eine besonders beredte Sprache sprechen, die Kultur, aus der sie hervorgegangen sind, in ihren Höhen und Tiefen in besonderem Maße zum Sprechen zu bringen ver­mögen, was ihre Erhaltung so notwendig und so bedeutsam werden läßt, das muß jedesmal erneut nachgewiesen werden.

267