Jahrgang 
54. Band (1976)
Seite
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buch, Bd. 44, 1972, S. 382, angegeben) beigebracht, die Zeit Erzbischof Johanns mit einem Nachtrag von 29 Nummern ergänzt. Dazu kommen kleinere Ergänzungen zur 1. Lieferung des 2. Bandes (S. 220224). Auch diese Lieferung wird wie die erste durch ein Orts- und Personenregister abgeschlossen. In den Rezensionen hat die gründliche und erschöpfende Arbeit Königs ein sehr gutes Echo gefunden, nur eine Reihe von Ver- besserungs- und Änderungsvorschlägen ist gemacht worden.

III

Etliche Urkunden aus dem Zeitraum von 1185 bis 1334, die im Ge­samtwerk der Regesten nicht gefunden werden, sollen unten folgen. Obwohl die Regesten der Erzbischöfe von Bremen damit zu einem vorläufigen Abschluß gekommen sein dürften, möchte ich dennoch die Fortführung des Werkes wenigstens bis zum Jahr 1406 anregen.

Eine Fortsetzung sollte nicht wegen der schlechten Überlieferungs­lage unterbleiben, sondern gerade deshalb in Angriff genommen werden. Die Konzeption Königs in der vorliegenden Lieferung zeigt, daß ein solches Vorhaben Sinn hat. Geradezu geboten wird es von der hohen Benutzungsfrequenz, die sicher zum Teil daher rührt, daß ein Regestenwerk einen größeren Leser- und Benutzerkreis erreicht als ein rein fremdsprachliches Quellenwerk.

Die Zeit von 1344 bis 1406 umfaßt die Regierungszeit folgender Fürsten:

1. Erzbischof Otto I. v. Oldenburg (1344 September * 1348 Januar/ Februar);

2. Erwählter Moritz v. Oldenburg (1348 März 14 f 1368 Juli 21);

3. Erzbischof Gottfried v. Arnsberg (1348 Juni f 1363 Dezember 4);

4. Erzbischof Albert v. Braunschweig (1360 Juli 17 f 1395 April 14);

5. Erzbischof Otto II v. Braunschweig (1395 Oktober 2 * 1406 Juni 30).

Die Gliederung eines 3. Bandes der Regesten der Erzbischöfe von Bremen wäre wie folgt vorzunehmen:

Eine 1. Lieferung könnte die Urkunden Ottos I. und die kombinierten Regesten des Erzbischofs Gottfried und des Administrators Moritz umfassen. Das Material über Otto ist verhältnismäßig geringfügig; in meiner Sammlung von Kurzregesten dieses Erzbischofs komme ich

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