II.
Zur Geschichte der deutschen und der bremischen Hoheitszeichen 1 )
Von Ernst Grohne f
Wir verstehen unter Hoheitszeichen Farben, Fahnen und Wappen eines Landes, eines Staates oder einer Stadt, auch eines Herrschers. Diese Hoheitszeichen stehen an rechtsverbindlichem Symbolwert dem persönlichen Namen keineswegs nach; ja, ihre Affektionswerte drängen sich zeitweilig noch wesentlich stärker in den Vordergrund des öffentlichen Lebens. Den Namen unter eine wichtige Urkunde von privatem oder staatspolitischem Charakter zu setzen, kann tief eingreifend sein, für das Leben einer Einzelperson wie für das Schicksal ganzer Völker. Das Hissen der neuen Fahne auf der Zitadelle einer eroberten Stadt bekundet den Sieg des Angreifers und die Unterwerfung des Gemeinwesens unter eine andere Obrigkeit. Im feierlichen Flaggenwechsel spiegeln sich die tiefeinschneidenden Vorgänge wieder, wenn ein Landesteil einem Volke verloren geht (Südtirol) oder in seinen Schoß zurückkehrt (Saargebiet). Erwirbt eine Reederei ein fremdes Schiff, so bezeugt der gleiche Vorgang die Besitzübernahme. Was aber die Gefühlswerte der Hoheitszeichen betrifft, so sei hier nur vermerkt, daß es einerseits durchaus nicht als ehrenrührig gilt, etwa inkognito zu reisen oder unter einem Pseudonym zu Schriftstellern, daß aber andererseits Begriffe wie Fahneneid und Fahnenflucht selbst in unserer in militärischen und militaristischen Angelegenheiten wieder so liberal denkenden Zeit immer noch mit gewis-
') Die hier vorgelegte Arbeit fand sich im Nachlaß unseres dahingeschiedenen Freundes Ernst Grohne. Er war mit ihr als Vortrag vor dem „Verein von Freunden des Focke-Museums" am 20. März 1957 an die Öffentlichkeit getreten, und es war beabsichtigt, ihn vor der Historischen Gesellschaft zu wiederholen, da zerstörte der Tod mit rauher Hand diese Absichten und die weitere Planung an der Arbeit. Wenn es ihrem liebenswerten Verfasser auch nicht vergönnt war, die letzte, bessernde Hand an sein Werk zu legen und es mit den erforderlichen Nachweisen zu versehen, so haben wir uns doch, einem Wunsche der Gattin Ernst Grohnes folgend, verpflichtet gefühlt, die Arbeit so, wie sie war, zu veröffentlichen.