Jahrgang 
Reihe A, 43. Band (1951)
Einzelbild herunterladen
 

V.

Das bremische Erbgericht Borgfeld

Von Karl H. Schwebel

I. Teil*)

Einleitung

1. Die Entwicklung des grund- und gerichtsherrschaftlichen Besitzstandes

2. Die siedlungsgeschichtliche Entwicklung Borgfelds

3. Die Grundherrschaft

4. Die Gerichtsherrschaft

Wo der träge Wümmestrom seine in zahllosen Armen und Kanälen der weiten Landes- und Herrenbröke vergeudete Kraft sammelt, um einen sanften Sandrücken zu durchbrechen, liegt das bremische Kirch­dorf Borgfeld, durch landschaftlichen Reiz wie bewegte Vergangenheit in gleicher Weise ausgezeichnet. Noch ist es nach Erscheinungsbild und Wesen eine überwiegend ländlich-bäuerliche Gemeinde, aber die immer weiter um sich fressende Großstadt hat schon begonnen, mit gierigen Polypenarmen auch von diesem ursprünglichen Stückchen Schönheit Besitz zu ergreifen. Nicht lange mehr wird es dauern, und der von den Wasserbautechnikern gebändigte Fluß wird in seinem be­gradigten, langweiligen Bette rascher zu Tale fließen und keine Zeit mehr finden, alle die unzähligen kleinen Poole und Wässerchen zu speisen, die seit Jahrtausenden das unbestrittene Dorado einer reichen Wassertierwelt gewesen sind.

Im Dorfe selber aber beginnt eines der schönen alten Niedersachsen- häuser nach dem anderen zu verschwinden, um jenen verstädterten Zweckbauten Platz zu machen, welche in ihrer unübertrefflichen Häß­lichkeit so recht ein Ausdruck der Monotonie unserer technisierten Kulturlandschaft sind.

Solange noch etwas von diesem alten, urtümlichen Borgfeld lebt und das Interesse an seiner geschichtlich gewordenen, ausgeprägten

*) Teil II enthält: öffentliche Leistungen der Gerichtsgesessenen (Land­folge, Schatz und Kontribution), Polizei und Verwaltung, Kirche und Schule : Samtgutcharakter des Gerichtes Borgfeld, Auflösung der mittelalterlichen Strukturen, Höfeverzeichnis.