VI.
Die Urheberschaft des Schnitzwerks an der Güldenkammer des Rathauses.
Von Gerd Dettmann.
Seitdem sich die Lokalforschung und die allgemeine Kunstwissenschaft mit der Geschichte des bremischen Rathauses und seiner Kunstwerke beschäftigt, ist auch immer wieder die Frage erörtert worden, wer der Meister des Schnitzwerks der Güldenkammer gewesen ist. EineendgültigeLösung, diesichallein auf sichere archivalischeNachrichten stützen könnte, ist bis heute nicht gefunden. Anläßlich einer Bearbeitung der bremischen Bildhauerkunst des 17. Jahrhunderts ist der Verfasser nun selbstverständlich auch wieder auf diese Frage der Urheberschaft gestoßen und hat versucht, noch einmal alles Beweismaterial für diese oder jene These zu untersuchen und vor allem auch einmal den Text der Rhederbücher, in denen die Ausgaben für Umbauten und Veränderungen im Rathaus verzeichnet sind, und die sich daraus ergebende Tätigkeit bremischer „Snitker" für das Rathaus zu überprüfen. Ein Teil der Ergebnisse dieser Arbeit, soweit er sich auf eine Reihe anderer Bildhauerarbeiten des Rathauses, d. h. auf die Innenportale der beiden Hallen bezieht, ist in der Zeitschrift ,,Der Schlüssel" 1939 veröffentlicht. Hier seien nun die Ergebnisse dieser Untersuchung auch für die Frage der Güldenkammer ausgewertet, da gerade durch die Beschäftigung mit der Entstehungsgeschichte der übrigen Rathausportale auch für die Entstehung der Güldenkammer Vergleichsmaterial gewonnen ist und einige spätere allenfalls noch für die Güldenkammer in Frage kommende Bildhauer, die wir bisher nur dem Namen nach kannten, nunmehr mit erhaltenen Werken in Verbindung gesetzt und damit künstlerisch faßbar geworden sind.
Für die gesamte Frage sei nun erst einmal im voraus die grundsätzliche Feststellung wiederholt, daß in den Rhederbüchern eine Gesamtausgabesumme für den Bau der Güldenkammer nicht verzeichnet ist. Es muß für diese Summe ein besonderer Fonds zur Verfügung