XV.
Literarische Besprechungen.
Oldenburgisches Urkundenbuch Band V.
Urkundenbuch von Süd-Oldenburg, von Dr. Gustav Rüthning, Professor, Geh. Studienrat. Oldenburg 1930. Druck und Verlag von Gerhard Stalling. 462 S. Text, mit Registern von S. 463—551. 4°.
Dieser Band des trefflichen Werkes zeigt eine andere Anlage als der fn Band 31 dieses Jahrbuchs S. 289 f. angezeigte vierte Band. Zwar hat er auch die territoriale Einheit des Bezirks, für den er urkundliches Material bringt, nämlich das Amt Wildeshausen, und die früher Münsterischen Ämter Vechta, Cloppenburg und Friesoythe, das Oldenburgische Münsterland, aber nicht die Geschlossenheit der archivalischen Bestände, die die Komposition des vierten Bandes zu einer leichteren Arbeit machte. Diesmal hat der Bearbeiter sein Material aus sehr vielen Fundorten zusammengetragen, gedrucktes und ungedrucktes. Er benutzt -— man vergleiche sein Vorwort — das Osnabrücker und Westfälische Urkundenbuch, das Hoyer und Suden- dorfs Urkundenbücher für Braunschweig und Lüneburg, die Sammlungen für Diepholz und Dinklage, die Hanserecesse, das Hansische Urkundenbuch und das der Stadt Lübeck, H. Oncken, Lehnsregister der Grafen von Oldenburg und Oldenburg-Bruchhausen, das Bremische Urkundenbuch, H. Reimers, Oldenburgische Papsturkunden (Oldenburgisches Jahrbuch Bd. 16) und Engelke, Urkunden über die alten Gerichte in Südoldenburg, die Sammlungen von Kindlinger, Nieberding und Niesert. Handschriftliches Material lieferten die Archive von Oldenburg, Bremen, Hannover, Münster, Osnabrück und das Geheime Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Dazu kommen noch viele kleine Archive und Fundstellen für einzelne Stücke. Die Gesamtheit dieses von so vielen Orten zusammengetragenen Materials hat der Herausgeber mit Recht zu einer einzigen, chronologisch geordneten Reihe zusammengestellt, nur eine Sonderabteilung, „Wildeshausen und die Hanse", hat er am Schluß mit 18 Nummern (1060—1077) gebildet. Als etwas schwerfällig an der gesamten Kompositionsarbeit würde ich nur bezeichnen, daß. der Herausgeber bei Verweisungen innerhalb seines eigenen Bandes nach dem Datum der Urkunden statt nach den Nummern zitiert. Auch die schon in den vorigen Bänden angewendete Auflösung und Erklärung vieler Ortsnamen im Text der Urkunden, statt das ausschließlich den ausführlichen und guten Registern zu überlassen, entspricht nicht den allgemein üblichen
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