Jahrgang 
Reihe A, 31. Band (1928)
Seite
72
Einzelbild herunterladen
 

72 Johanna Müller

der Besitznahme des Schlosses durch die Stadt Lüneburg von 1435 bis 1441 (A. 139). Schließlich sei noch erwähnt, daß im Jahre 1524, durch die reformatorischen Bestrebungen in der Stadt gereizt, der Erzbischof beim Langwedel von bremischem Gut Zoll erheben ließ (A. 560).

Auf dem Wege zur Elbmündung erscheint als früheste Zollstätte das erzbischöfliche Schloß Bremervörde. Hier wurden die Bremer im Jahre 1225 vom herkömmlichen Zoll befreit (Br. Jb. XXX S.229, A.3). In den Jahren 1381 und 1389, unter der Regierung des Erzbischofs Albert, gelangte die Stadt Bremen in den Pfandbesitz des Schlosses (A. 561); weiter tritt Bremervörde als Zollstätte nicht hervor.

An der Straßeins Stift" am Übergang über die Lesum, die durch den Zusammenfluß von Hamme und Wümme gebildet wird, ist Lesum gelegen, das im Jahre 1062 mit Münze und Zoll von Heinrich IV. den Hamburg-Bremer Erzbischöfen geschenkt wurde (A. 562a). Lesum wird um 1230 als Meierhof des Willehadikapitels genannt, der Zoll indessen nicht erwähnt (A. 562b). Dann hören wir erst zum Jahre 1350, daß die Stadt mit Hilfe des Erzbischofs Gottfried in der Erz­stiftsfehde gegen Moritz von Oldenburg bei Lesum eine Brücke und Burg gebaut hatte. Dafür wurde sie unter anderem mit dem Zoll da­selbst ausgestattet (A. 562c). Moritz bemächtigte sich auch Lesums. Dann erhielt im Jahre 1387 die Stadt von Erzbischof Albert die Er­laubnis, in Lesum eine Brücke und einen Turm und einen Damm von dort bis zur Geest zu erbauen und einen Zoll zur Deckung der Bau­unkosten zu erheben, von dem später die Hälfte dem Erzbischof zu­fallen sollte (A. 562d). Die Errichtung dieser Zollstätte geht also im Gegensatz zu den bisher besprochenen von der Stadt aus, die für ihre Aufwendungen eine Gebühr beanspruchte. Der Zoll an der Lesumbrücke durfte laut Ratsbeschluß nicht irgendwie veräußert werden (A. 562e). Nach allen diesbezüglichen Urkunden der folgen­den Jahrzehnte fiel dem Erzbischof trotz des ursprünglichen Ver­trages nur ein Drittel der Zolleinnahmen zu (A. 562f).

Eine Zollstätte war auch das Schloß Stotel an der Lüne. Im Jahre 1362 ist Stotel bereits von Erzbischof Albert der Stadt verpfändet, 1365 wurde die Zollfreiheit der Bremer dort bestätigt (A. 563a). Im Jahre 1366 ist die Stadt im Besitz der Hälfte von Stotel, 1375 wird es abermals an die Stadt verpfändet und wird als Zollstätte charakteri­siert (A.563b), und noch 1429 war Stotel im Besitze der Stadt (A.563c).

\