Handel und Verkehr Bremens im Mittelalter
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4. Kapitel.
Die Zollstätten.
1. Die erz bischöflichen Schlösser und Zollstätten
der Umgebung.
Von den vielen Land- und Wasserzollstätten des Erzbischofs fiel als erste die willkürlich errichtete Zollstätte bei Witteborg den Bremer Bürgern zum Opfer. Durch eine Absperrung der Weser bei diesem Schloß versuchte der Erzbischof, den Bremer Handel auf der Weser durch einen Zoll auszubeuten. Aber schon im Jahre 1221 wurde die Witteborg der Stadt übergeben und im folgenden Jahre von ihr zerstört (A. 557).
Die anderen Schlösser, bei denen Abgaben von Handel und Verkehr gefordert wurden, beherrschten die wichtigen von und nach Bremen führenden Landstraßen. Die Bremer selbst erwarben an den einzelnen Zollstätten Zollfreiheit für sich. Im Jahre 1270 wurden sie vom Erzbischof Hildebold von allen Zöllen in seinem Herrschaftsgebiet befreit (A. 558).
Bei dem Schlosse Langwedel, das im Jahre 1222 vorn Erzbischof mit Hilfe der Bremer gegen den Herzog von Braunschweig errichtet worden war, erhielten die Bremer im Jahre 1226 für sich und fremde Kaufleute Zollfreiheit (A. 559a). Diese ist jedenfalls für die Fremden später wieder verlorengegangen. Das Bestehen eines Zolles zu Langwedel geht einwandfrei aus einer Urkunde des Jahres 1380 hervor (A. 559b), und aus einer späteren die Tatsache, daß die Bremer zollfrei waren, die Fremden dagegen bezahlten mußten (A. 559c). Im Jahre 1366 gelang es der Stadt, gegen eine Geldsumme den Pfandbesitz von Schloß und Vogtei Langwedel zu erwerben (A. 559d). Wie viel der Stadt am weiteren Besitz von Langwedel gelegen war, zeigen Urkunden aus den Jahren 1373 und 1376, in denen Erzbischof Albert den Empfang weiterer Geldsummen bestätigt und seinerseits das Versprechen gibt, das Schloß binnen acht, dann binnen fünf Jahren nicht einlösen zu wollen (A. 559e). Im Jahre 1425 versprach der Erzbischof Verkehrssicherheit und Freiheit von Abgaben — vorbiddegelt, dingkgelt, mandtgelt werden genannt — auf der Straße beim Langwedel (A. 134). Die beherrschende Lage Langwedels an der Straße zum Binnenland geht einmal aus einer Beschwerde Hannovers über die ungebührliche Zollerhebung dort hervor (A. 135), dann aber aus