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Friedrich Prüser.
nicht zu wundern, daß einem Kapitel, das wie das von Wilhadi als reich und vornehm galt, die Gaben nicht mehr in unerhörter Menge zuflössen. 1369 vernehmen wir von zwei Wurten, in und bei Gröpelingen gelegen, die jetzt den Stiftsherren gehören 1 ), von denen wir aber nicht einmal wissen, ob sie geschenkt oder gekauft wurden. 1412 stiftete der Domkellner und Kanoniker von Ansgarii Herbert Schene in seinem Testament eine Memorie mit 4 Mk.; gleichzeitig bekamen die Vikare aber 2 Mk. 2 ). 1508 bestätigte Erz- bischof Johann Rode dem sich jetzt nach dem heiligen Stephan nennenden Kapitel 3 ) den zinsfreien Besitz zweier neu zu errichtender Höfe in Hollen unter der Bedingung, daß zwei ältere dort bestehende zu Stephani gehörige Höfe ihre Abgaben an die erzbischöfliche Burg in Hagen leisteten 4 ).
Die Zeit der großen Dotationen war vorbei. Um 1300 war gewissermaßen der Abschluß der Güterentwicklung des Kollegiums der Chorherren erreicht. Wohl hören wir noch von einigen Käufen, so in Grambke 5 ) und in Walle 6 ); doch gestalten sie das Bild nicht mehr um. Die uns überlieferten Urkunden ergeben keine Veränderungen mehr für die äußere Geschichte des Gutes der Kanoniker; dafür werfen sie aber einige interessante Streiflichter auf seine innere Ausgestaltung und auf das Bemühen, den errungenen Besitz zu wahren. Von dem Electus der bremischen Kirche, dem Domdechanten Moritz von Oldenburg, ließen sich Stiftsherren wie Vikare 1349 den Schutz ihres Gutes versprechen und sicherten ihm dafür ihre Unterstützung für seine nach Rom gerichtete Appellation gegen die von dort verfügte Ernennung des Bischofs Gottfried von Osnabrück zum Erzbischof von Bremen zu 7 ). Es muß
!) U III 364. ! ) U V 21 = Staatsarchiv Hannover 1742 a. 3 ) Der Kirchenbau heißt von Anfang an Stephanikirche (vgl. U I 150 = Trese 13).
») Beilage Nr. 5.
5 ) U III 581 = RC S. 194. Anfang des 14. Jahrh. Es handelt sich um Güter und um den Zehnten von insgesamt 9 Häusern. Die genaue Angabe vieler Personen, die das Geld für diesen Kauf hergaben, zeigt die Knappheit flüssiger Gelder. — Aus dem Jahre 1341 haben wir eine Urkunde, durch die Johannes von Hude dem Kapitel den Zehnten aus 3 Landstücken (Ghe- sekenland, Meygerkenland und ein drittes Stück), dazu ein weiteres Land zu eigenem Besitz verkauft. Beilage Nr. 3.
6 ) Trese 46. 2. März 1466. Rentenkäufe auf Güter, die in der ganzen Feldmark zerstreut lagen, für 70 rhein. Gulden.
') Beilage Nr. 4.