Jahrgang 
18. Band (1896)
Seite
176
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Niederdeutsche Handschriften

Wir beginnen mit 3 Handschriften von Rechtsaufzeich- nungen (I), ihnen lassen wir 3 Chroniken (II) und weiterhin 5 Gebet- und Andachtsbücher (III) folgen; 3 Manuscripte mit niederdeutschen Namen oder Urkunden bilden den Schluss (IV). Innerhalb dieser 4 Gruppen ist die Anordnung eine chrono­logische; die einzelnen Nummern sind unter der Rückeu- bezeichnung ihres Einbandes aufgeführt (auch da, wo diese sachlich unberechtigt ist; vgl. a 30).

Schliesslich erübrigt für die bereitwilligst gestattete Be­nutzung der Manuscriptensammlung dem Bibliothekare, Herrn Professor Dr. Bulthaupt, auch an dieser Stelle wärmsten Dank zu sagen.

I. Rechtsaufzeichnungen.

No. 1:Manuscripte a, 30a. Der Sachsenspiegel".

Der Einband (Pappe mit Pergament überzogen) ist jungen Datums; nach der Beschaffenheit der letzten Seite zu urteilen, muss der Codex lange ohne schützende Umhüllung gewesen sein.

Die Grösse beträgt 25 und 18 cm; die Zahl der Blätter 102; dieselben sind in 2 Columnen geteilt, berändert und zu 30 Zeilen liniiert, deren Abstand am äusseren Seitenrande vorgestochen ist.

Geschrieben ist mit schwarzer Tinte; Anfangsbuchstaben, Ueber- schriften, Ziffern und füllende Schnörkel mit roter.

Das Material ist Pergament.

Den Inhalt bilden 2 Werke, deren erste Seiten je einen, leider bis zur TJnleserlichkeit ausradierten Stempel tragen:

1) Des Sachsenspiegels Land- und Lehnrecht in 5 Büchern. Nach Homeyer (Sachsenspiegel I. Teil. 1861) enthält unsere Hand­schrift die drittälteste, sicher auf Jahr und Tag datierte vollständige Aufzeichnung des berühmten Rechtsbuches, Zwischen seiner Inhalts­übersicht und der poetischen Vorrede sind physiognomische Bemerkun­gen eingeschoben (vgl. Jb. d. V. f. nd. Sp. XX, 122).

2) Die Goldene Schmiede des Konrad von Würzburg, nach oberdeutscher Vorlage geschrieben. Dieselbe stellt die älteste, sicher