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Niederdeutsche Handschriften
Wir beginnen mit 3 Handschriften von Rechtsaufzeich- nungen (I), ihnen lassen wir 3 Chroniken (II) und weiterhin 5 Gebet- und Andachtsbücher (III) folgen; 3 Manuscripte mit niederdeutschen Namen oder Urkunden bilden den Schluss (IV). Innerhalb dieser 4 Gruppen ist die Anordnung eine chronologische; die einzelnen Nummern sind unter der Rückeu- bezeichnung ihres Einbandes aufgeführt (auch da, wo diese sachlich unberechtigt ist; vgl. a 30).
Schliesslich erübrigt für die bereitwilligst gestattete Benutzung der Manuscriptensammlung dem Bibliothekare, Herrn Professor Dr. Bulthaupt, auch an dieser Stelle wärmsten Dank zu sagen.
I. Rechtsaufzeichnungen.
No. 1: „Manuscripte a, 30a. Der Sachsenspiegel".
Der Einband (Pappe mit Pergament überzogen) ist jungen Datums; nach der Beschaffenheit der letzten Seite zu urteilen, muss der Codex lange ohne schützende Umhüllung gewesen sein.
Die Grösse beträgt 25 und 18 cm; die Zahl der Blätter 102; dieselben sind in 2 Columnen geteilt, berändert und zu 30 Zeilen liniiert, deren Abstand am äusseren Seitenrande vorgestochen ist.
Geschrieben ist mit schwarzer Tinte; Anfangsbuchstaben, Ueber- schriften, Ziffern und füllende Schnörkel mit roter.
Das Material ist Pergament.
Den Inhalt bilden 2 Werke, deren erste Seiten je einen, leider bis zur TJnleserlichkeit ausradierten Stempel tragen:
1) Des Sachsenspiegels Land- und Lehnrecht in 5 Büchern. Nach Homeyer (Sachsenspiegel I. Teil. 1861) enthält unsere Handschrift die drittälteste, sicher auf Jahr und Tag datierte vollständige Aufzeichnung des berühmten Rechtsbuches, Zwischen seiner Inhaltsübersicht und der poetischen Vorrede sind physiognomische Bemerkungen eingeschoben (vgl. Jb. d. V. f. nd. Sp. XX, 122).
2) Die Goldene Schmiede des Konrad von Würzburg, nach oberdeutscher Vorlage geschrieben. Dieselbe stellt die älteste, sicher