628
burger, Aachen-Münchner, Leipziger, Thuringia, Preußische National, Elberfelder, Colonia, Rhein und Mosel, Bayrische Hypothekenbank, Schlesische, Berlinische, Hamburg-Bremer usw. sind alle hierher zu rechnen — hütet sich, es auf einen Prozeß ankommen zu lassen, wenn sie es irgend vermeiden können; denn sie wissen ganz genau, daß die Zeitungsberichte und das Gerede über solche Prozesse keine Reklameartikel für sie sind. Es ist völlig haltlos, wenn Justizrat Stranz in der Deutschen Juristenzeitung vom 15. April 1904 sich bei Besprechung des neuen Gesetzentwurfs über den Versicherungsvertrag zu der Phrase versteigt: „Deshalb ist es eine anerkennenswerte Aufgabe des Entwurfs, die Beschützung der Versicherten, die Versicherung der Versicherten gegen den Versicherer zu gewährleisten. Tausende von Prozessen, die eine gewissenlose Ausbeutung der Versicherten enthüllen, drängen diesen Schutz in den Vordergrund." Eine solche Behauptung in dieser Allgemeinheit aufzustellen grenzt an gewissenlose Ausbeutung des Vertrauens der Leser. Das Reichsaufsichtsamt, dem über jeden Schadenprozeß von den Gesellschaften Bericht erstattet werden muß, würde am besten in der Lage sein, nachzuweisen, wie gering die Zahl der Schadenprozesse überhaupt ist, und wie selten, wenn überhaupt, dabei von Ausbeutung der Versicherten die Rede sein kann. Wenn ich nach den mir über einige große Gesellschaften bekannten Zahlen auf die Verhältnisse der andern schließen darf, so stellt sich die Zahl sämtlicher bei den deutschen Feuerversicherungsaktiengesellschaften jährlich schwebenden Schadeuprozesse auf sechzig bis siebzig, und wenn unter diesen welche sein sollten, bei denen das Wort von der gewissenlosen Ausbeutung angebracht ist, so neige ich auf Grund meiner praktischen Erfahrung stark zu der Vermutung, daß der Versuch der Ausbeutung nicht von der Versicherungsgesellschaft ausgeht; denn nur allzu oft sind es die Versicherten, die bestrebt sind, das Versicherlingsverhültnis zn ihren Gunsten gegen den Versicherer auszubeuten. Das ist ein heikles Thema, das jedoch gerade solchen leichtfertigen Anschuldigungen gegenüber und gerade jetzt, wo der Gesetzentwurf über den Versicherungsvertrag, auf den wir alsbald noch zurückkommen werden, zur allgemeinen Erörterung steht, nicht unbesprochen bleiben darf. Schluß folgt)
^Ä^ÄW^
Die christliche Mystik und die Religion der Zukunft
(Schluß)
lie weltgeschichtliche Bedeutung der deutschen Mystik ist allen Kundigen klar: Eckhart, Tauler, Suso, die Gottesfreunde, die Brüder des gemeinsamen Lebens haben die Deutschen von dem römischen Zeremonienwesen abgezogen, die Religion aus der Veräußerlichung !ins Innere des Gemüts zurückgeführt und die Überzeugung verbreitet, daß man sich ohne priesterliche Vermittlung mit Gott vereinigen und selig werden könne. Den negativen Teil der Aufgabe haben ja die Kurie mit