Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutsch en Rüste 251
rührt, noch peinlicher freilich der Ausgang des Grenzstreites in Alaska. Die Hafenplätze, die den Zugang zu dem unwirtlichen Goldgebiete Kanadas, zu Klondyke, vermitteln, liegen in der schmalen Außenzone der Vereinigten Staaten, die sich von Alaska vor dem kanadischen Gebiete nach Süden langgestreckt hinzieht. Lange schon bestand hier zwischen den beiden Ländern ein Grenzstreit, bei dem es Kanada natürlich darauf ankam, den Meereszugang zu Klondyke freizubekommen. Es wurde ein Schiedsgericht eingesetzt, bestehend aus zwei Amerikanern, zwei Kanadiern und einem Engländer. Dadurch, daß sich der Engländer auf die Seite der Schiedsrichter der Vereinigten Staaten stellte, kam ein Kanada ungünstiger Schiedsspruch heraus, der natürlich in Kanada eine lebhafte Mißstimmung gegen das Mutterland England erregte und die Amerikapartei Kanadas verstärkte.
Wenn auch im allgemeinen bisher Kanada seine Zugehörigkeit zu England immer anerkannte und sogar bei der Kündigung des deutschen und des belgischen Handelsvertrags in einer für das Mutterland gar nicht sehr angenehmen Weise äußerte, so waren diese Vorgänge doch Wasser auf die Mühle der Partei, die den Anschluß Kanadas an die Vereinigten Staaten vertritt oder doch mindestens eine unbedingte Autonomie Kanadas herbeiwünscht. Und man braucht sich nur einmal die breite Landgrenze anzusehen, mit der beide Länder aneinanderstoßen, eine Landgrenze, die gar nicht verteidigt werden kann, man braucht nur an die Interessengemeinschaft zu denken, die beide Völker an dem großen Seegebiete haben, und man wird einsehen, daß diese Amerikanerpartei früher wie heute ihre Beweisführung auf recht greifbaren und soliden Unterlagen aufgebaut hat. Wenn auch die Gefahren für das englische Weltreich hier mehr unter der Oberfläche schlummern und nicht unmittelbar zu Konflikten zu führen scheinen, so genügt doch ihr Vorhandensein, die Engländer seit Jahren mit einer gewissen Besorgnis zu erfüllen. (Fortsetzung folgt)
Die Hage vom Htrandsegen und das Htrandrecht an der deutschen Küste
von Ludwig Kemmer in München
eber unsern Inseln ist es für die Mehrzahl der binnenländischen Deutschen noch nicht lange Tag geworden. Kosegartens und Arndts Schilderungen von der Insel Rügen, BiernatM Hallig. Storms Halligfahrt und andre trotz ihrer Schönheit treue Bilder von unsrer Küste vermochten die Nebelschicht nicht zu zerstreuen, die dem Mitteldeutschen und dem Süddeutschen die Schwestern Thules verbarg. Lange blieb die Phantasie die einzige sehende Kraft, womit wir Binnenländer ein Bild des Meeressaumes unsrer Heimat gewannen. Der Phantasie ist es jedoch eigen, daß sie die Formen und die Farben für ihre Bilder gern beim Märchen und bei der Sage entlehnt.