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Standesherren und Volkschulnovelle in Württemberg
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Landesherren und Volksschulnovelle in Württemberg

as württembergische Land ist zurzeit in einer großen politischen Erregung, die durch einen Zusammenstoß der Kammer der Standesherren mit der Regierung und der zweiten Kammer über eine Novelle zum Volksschulgesetz entstanden ist. Über die Ent­stehung und den Verlauf der Sache ist folgendes zu sagen. Das württembergische Volksschulwesen ruht in der Hauptsache heute noch auf dem Gesetze vom Jahre 1830. das die Volksschule streng konfessionell gliedert und sie auf allen drei Stufen unter die Aufsicht der Kirche stellt. Die oberste Aufsicht steht nämlich dem evangelischeu Konsistorium und dem katholischen Kirchenrat zu; die Bezirksaufsicht wird im Nebenamt durch aktive Geistliche besorgt, ebenso die Ortsaufsicht. Gegen diese ausschließlich kirchliche Leitung haben die Volksschullehrer schon lange gekämpft, zuerst die evan­gelischeu, seit 1901 aber auch die katholischen, die im August des geucmnten Jahres auf einer Versammlung in der alten Welfenstadt nahe am Bodensee, in Ravensburg, zwei Beschlüsse gefaßt haben, deren erster die fachmännische Bezirksaufsicht, deren zweiter den Wegfall wenigstens der technischen Orts­aufsicht verlangte. Diese Bestrebungen des Lehrerstandes fanden allmählich die Unterstützung aller politischen Parteien Württembergs mit Ausnahme des Zentrums; sogar die (in Württemberg freilich sehr kleine) konservative Partei konnte sich schließlich der allgemeinen Strömung nicht entziehn, die auf die Einführung der fachmännischen Bezirksschulaufsicht ging. Was aber dieser Be­wegung schließlich vor allem zustatten kam, war der Umstand, daß es die Kirchen selbst angesichts ihrer immer wachsenden eignen und nächsten Auf­gaben als eine Last zu empfinden anfingen, daß sie ihre Arbeitskräfte zum Teil der Schule zur Verfügung stelleu sollten. Bei der katholischen Kirche ist das so gut der Fall wie bei der evangelischen, wenn jene auch die Sache so sehr wie möglich zu vertuschen sticht. Auf evangelischer Seite machte man kein Hehl daraus, daß die Geschäfte des Konsistoriums jährlich um Tausende von Nummern gestiegen seien, ohne daß die Zahl der Räte entsprechend ge­wachsei, wäre, daß die Schulfragen von den überbürdeten Konsistorialmitgliederu nicht mehr mit der nötigen Sorgfalt studiert und bearbeitet werden könnten, und daß es auch immer schwerer halte, für die Oberamtsbezirke geistliche

Grenzboten III 1904 17 '