Gerechtigkeiten der Kirche zu Bederkesa.
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angenehmer Erinnerung und als der nächste und aber der nächste Fastelabend erschienen war, war man nicht blöde sich wieder bei dem Herrn Pfarrer zu Gaste zu bitten. So ward aus dem Scherz und der Neugier eine Gewohnheit und je länger je toller gings im ehrsamen Wedemhofe her; auch die Burgsassen fanden Vergnügen mit ihrem Gesinde an der Lustbarkeit theilzunehmen: man kam schon trunken hin und der Wein und Meth des Pfarrers that das übrige, um lose Spässe und allerlei Schalkheit, selbst Bosheit und Diebereien hervorzulocken, auch an Unfläthig- keiten wird es nicht gefehlt haben. Das betrübte die biedre Pfarrerseele und er weigerte wol zu Ostern seinen ungebetenen Gästen den Empfang des Sacraments, aber er konnte sich ihrer doch nicht erwehren; der alte Pfarrer starb, aber die böse Gewohnheit blieb. Doch war Ehra Friedrieh, der Nachfolger Bernds, nicht gemeint sich in dies Getreibe wie in ein unabänderliches Schicksal zu fügen, er rief seine Patrone, die Ritter und Rittergenossen der Schlösser Bederkesa und Elmeloh an, um zugleich mit jener noch andere üble Gewohnheiten zu beseitigen, welche sich unter dem allzunachsichtigen Vorgänger eingeschlichen hatten: er kannte den Wankelmutli der menschlichen Natur und wusste, dass sie eher zum Bösen als zum Guten neigt und so besorgte er, dass seine Kirche durch die Bosheit der Pfarrkinder ihres Rechts und ihrer Freiheit beraubt werden möge, wenn nicht durch Brief und Siegel aller Unsicherheit über die Rechte der Kirche ein Ende gemacht werde.
Die Ritter fanden die Forderung billig und so entstand die folgende Aufzeichnung vom 8. September 1339. Nach ihr soll der Pfarrer nur verpflichtet sein einen Capellan zu halten und auch diesen nur, wenn der Zins seiner Kirche ausreicht. Er soll nicht verpflichtet sein für die Ritterschaft insgesammt oder für einzelne derselben Briefe zu schreiben oder einen Schreiber auf seine Kosten zu halten, für sie auf Werbung zu reiten oder zu anderen Geschäften, er thäte es denn aus freiem AVillen; nur wenn etwas vor dein Herrn Erzbischof oder dem Domcapitel in Bremen zu thun ist, so soll der Pfarrer, doch auf Kosten und