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furt eine Commission zusammentreten, um die Grundsätze festzustellen, nach welchen sie gemeinschaftlich ein Concordat mit Nom abschließen wollten. Bei dieser Feststellung beabsichtigte man nicht nur die Rechte deS Staates gegen^ die Kirche, sondern auch die Rechte der deutschen Kirche und Bischöfe gegen den römischen Stuhl nach den Grundsätzen der neuern freisinnigen katholischen Kanonisten geltend zu machen und eine größere Unabhängigkeit der deutschen Kirche von Nom, mit derselben aber zugleich die Möglichkeit einer liberalen wissenschaftlichen Ausbildung des Klerus zn begründen, Der wichtigste Artikel dieser sogenannten Kirchenpragmatik, von der Wahl der Bischöfe, lautete dahin, daß ein Wahlcollegium aus den Domcapitularen und ebensovielen Landdiakonen der Diöces bestehend, drei Candibaten wähleil und der Landesherr auS denselben den Bischof ernennen solle, dabei aber auch vor der Wahl die exLlusivairr ertheilen und auch nachher die Wahl recusiren und eine neue Wahl veranlassen könne. Dieser Schritt ging offenbar dahin, die Kirche dem Staate unterwürfig zu machen, was dem Streben unsrer Zeit zuwiderlies und der Erklärung des Papstes wider die Kirchenpragmatik ein solches Gewicht gab, daß deswegen der nachfolgende Abschluß des Concordates mit Nom zu Gunsten des letzteru ausfiel. Georg Hermes, Professor der Theologie in Münster, dann in Bonn, l'183-I, ging darauf aus, der katholischen Dogmatik eine festere philosophische Grundlage zu geben und fand damit allgemeinen Beifall; aber indem er den Zweifel für das Princip der christlichen Religionswissenschaft erklärte, gab er dem Papste Gregor XVl. die Gelegenheit in die Hand, in dem Breve »um ULLrblssima!- vom 26. September 1836 nicht nur seine Philosophie, sondern überall den Einfluß nationaler Wissenschaft auf die katholische Glaubenslehre zu verdammen.
Unter diesen Umständen allein war es möglich, daß eine ultramontane Partei in Deutschland zu Einfluß gelangen konnte. Einen ultramontanen Charakter hatte das Concordat, welches Baiern den ü. Juni 18-17 mit Nom abschloß, indem der erste Artikel desselben verhieß, daß die katholische Religion in Baiern geschützt werden solle, mit den Rechten und Prärogativen, welche ihr nach göttlicher Anordnung und nach den kanonischen Bestimmungen zukämen, und der siebente Artikel versprach, mehre Klöster sür beiderlei Geschlecht, theils zum Jugendunterricht, theils zur Krankenpflege, theils zur Unterstützung der Pfarrer wiederherzustellen. Seit der Thronbesteigung des Königs von Baiern Ludwig I. im Jahre -1823 wurde in Baiern die streng katholische Partei sehr begünstigt. Die Negierung ging daraus aus, den Unterricht in oie Hände von Geistlichen zu dringen; das religiöse Schaugcpränge, geistliche Umzüge, geistliche Schauspiele, wurden wieder hergestellt. Schon im Jahre 183-1 war die Zahl der neu errichteten Klöster bis auf-i2 gestiegen und man gründete namentlich Benedictiner- klöster, um denselben den Unterricht in den Gymnasien zu überweisen. Das