373
Herzogthümern beschlossen, so kann dieselbe nur auf politische Rücksichten gestützt werden. Nimmermehr ist sie auf die Behauptung zu gründen, daß die Abstammung der Augustenburger eine unstandesmäßige sei. Mag das genannte Haus die Zurücksetzung als ein unbezwingbares Schicksal über sich ergehen lassen, ihre Familienzllstandsrechte sind damit, nicht vernichtet. — Soweit Zöpfl.
Wir können uns gefallen lassen, daß Familienbrauch und Familienstatut bei den regierenden Häusern den Kreis der zu wählenden Gatten aus eine bestimmte Classe von Persönlichkeiten beschränkt, wir wollen uns bescheiden, daß bei den gegenwärtigen deutschen Verhältnissen ein Landesfürst nicht weise handeln würde, seine Gemahlin aus einer Sphäre zu nehmen, welche nach der allgemeinen Ansicht unter der seinen steht. Aber die große Menge von verschiedenen Adelsclassen mit verschiedenen Ansprüchen, welche sich wieder untereinander gegenüberstehen und von denen die eine auf die andre mit dem Stolz höherer Geburt und Stellung herabsieht, vermag das Volk nicht für ein Glück zu halten. Und daß grade wir in Deutschland einen solchen Uebcrfluß an mediatisirten Familien haben, welche sich weder durch größeren Reichthum und Grundbesitz, noch durch höhere Intelligenz, noch durch irgendetwas als durch ihre Ansprüche von der modernen Aristokratie der einzelnen Staaten unterscheiden, das wird auch ein streng conservativ.er Mann für ein Unglück halten können. Denn viele dieser Familien haben ihr Angesicht hartnäckig der Vergangenheit zugekehrt und fügen sich nur widerwillig den Lebensgesetzen der modernen Staaten, in deren Gebiet ihre Besitzungen liegen und deren Gedeihen ihre Ehre und ihr Stolz sein soll. Auch in dieser Classe der Privilegirten gibt es sicher nicht wenig brave und patriotische Männer, aber ihre Stellung ist nicht dazu geeignet, die Hingebung an einen einzelnen Staat zu begünstigen; am wenigsten dann, wenn ihre Besitzungen mehren Souveränetäten zugetheilt sind.
Und während sie sorgsam bemüht sind, die wunderlichen Privilegien ihrer exceptionellen Stellung zu bewahren und verlorene wiederzugewinnen, hebt die Zeit, die unwiderstehliche, ihre Hand gegen sie auf, und in dem neuen Staatsleben werden sie als widerwillige und widerstrebende — im besten Falle all- mälig und ohne Verletzung ihrer Eigenthumsrechte — der Privilegien, welche sie für ihre theuersten Rechte halten, entkleidet werden.