324
auswandern, wo sie die freieste Verwendung finden, so ist die oben angedeutete Bewegung unausbleiblich, wenn auch die Räder des rollenden Wagens hier und da einen Menschen zerdrücken, der sich im Staube windet. Da gilt es die rechte Theilung und die rechte Vereinigung der Arbeitskraft. Aber es will uns dünken, als dürfe die Vereinigung keine Association sein, wie sie etwa seit 18i8 in Paris versucht worden ist und selten gedeihen will. Oder soll das wirklich eine stichhaltige Vereinigung sein, bei welcher etwa 50 Gesellen und Meister zu einem Geschäft zusammentreten, ihre, kleinen Geldmittel zusammenlegen, Material kaufen, ein Local miethen, die Arbeit und den Gewinn nach Beschlüssen der Generalversammlung oder eines Ausschusses unter sich vertheilen?
Wird nicht trotz des V.ereinslocales jeder noch für sich ein Local haben und bezahlen müssen? Werden die Wohlhabenden hinzutreten, durch welche die Gesellschaft bei Capitalisten Credit erhält? Die Erfahrung spricht nicht dafür. Wird der, welcher an die Gesellschaft Rohstoffe verkauft oder das Local ver- miethet, sich nicht an einen unter ihnen halten wollen? Wird er die solidarische Verpflichtung aller als Garantie annehmen? Wird sich jeder die Arbeit gefallen lassen, welche ihm die Gemeinschaft aufträgt? Wird es nicht bei der Vertheilung des Gewinnes Streit geben? Wird nicht der Einkauf zur rechten Zeit und am rechten Orte manche Hemmung erfahren, wenn nicht einer volle Macht dazu erhalt? Diese Vollmacht würde in gewisser Weise das Wesen der Association vernichten. Einzelne Vereine, z. B. der Tischler für Magazine, der Schneider für gemeinsamen Einkauf von Knöpfen, Zwirn, Tuch u. s. w. haben einige Vortheile gebracht; aber sie sind nicht sehr bedeutend; sie sind weit bedeutender, wenn einer als Unternehmer dasteht mit monarchischer Vollmacht, wenn auch mit monarchischem Risiko. Nur keine halben Maßregeln! Nur nicht geschont, wo es gilt, ein schönes, bequem gelegenes Local einzurichten! Capital und Einheit des Willens finden auch das Talent. Im Geiste vieler Meister müssen wir über die Kleidermagazine klagen, welche ihnen die Arbeit nehmen und den Lohn Herabdrücken. Aber wie will man sie beseitigen? Schreibt dem Unternehmer vor, daß er ein Schneidermeister sein soll, der sein Meisterstück vor der strengsten Prüsungscommission gemacht hat und der Unternehmer wird Euch einen hochgelehrten Schneidermeister vorschieben, daß es eine Art hat? Und sowenig wie die Fabriken unterdrückt werden können, sowenig helfen Schutzzölle etwas. Denn wenn z. B. der Tischler gegen ausländische Tischlerwaaren geschützt wird, muß auch der Holzverkäufer, der Leimsleder, der Eisenfabrikant geschützt, d. h. dem Tischler das „Material vertheuert werden. Und wollte man diese Schutzzölle, selbst zwischen einzelnen Städten, wenn auch nur z. B. für Wcihnachtsmärkte einführen, so müßte man ebenso der freien Arbeitsbefugniß Fußsesseln und