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gestellt haben, weil dieselbe physiologisch nicht nachzuweisen ist, hat man den alten Unsinn wieder aufgerührt, daß es keine moralische Freiheit gebe, sondern, weil alle unsre Handlungen mit Naturnotwendigkeit erfolgten, von einer Verschuldung nicht die Rede sein könne. Grade diese Behauptung hat den Naturwissenschaften viele und nicht die schlechtesten Gegner erweckt, denn es ist nicht ganz leicht zu erkennen, worin die Unwahrheit jenes Trugschlusses liegt.
In Wahrheit lehrt die Naturwissenschaft über jenen Punkt noch nichts und es rühren solche Hypothesen nicht aus Beobachtungen, sondern aus Vorurtheilen her. Der Erfahrung gemäß, welche jeder hinlänglich an sich selbst machen kann, besitzt der gesunde Mensch im leidenschaftlosen Zustande eine ihm selbst absolut frei erscheinende Selbstbestimmungsfähigkeit, er wird durch nichts gehindert, nach Belieben diese oder jene Handlung vorzunehmen, welche ihm Zweck und Interesse bietet — wodurch aber in ihm grade dieser Zweck und dieses Interesse, wodurch überhaupt'die ihm eigne Beschaffenheit seines Geistes bedingt wird, darüber haben wir nur unbestimmte Vermuthungen. Wir wissen freilich, daß eine gewisse unbekannte Beschaffenheit, sogenannte Integrität, des Gehirns nothwendig ist für den Fortbestand der als normal angesehenen Seelcnbeschaffenheit, weil körperliche Störungen (z. B. Trunkenheit, Kopfverletzungen) die letztere auffallend verändern können, aber wir können durch nichts einen bündigen Beweis liefern? daß diese Veränderungen die freie Selbst- bestimmungsfähigkeit wirklich aufheben. Es gibt nämlich eine so große Mannigfaltigkeit und eine solche Menge von Abstufungen in den Störungen, welche körperliche Krankheiten auf den Geist ausüben, daß wir an keiner Stelle eine Grenze ziehen und behaupten könnten, diesseits derselben seien alle Handlungen verschuldet, jenseits unverschuldet. Betrachten wir z. B. den gewöhnlichen Fall, daß sich bei jemandem ganz allmälig eine Geisteskrankheit entwickelt, die zuletzt zur Raserei sich steigert, so haben wir als Ausgangspunkt scheinbar absolute geistige Freiheit, als Endpunkt scheinbar absolute geistige Unfreiheit, aber den Uebergangspunkt anzugeben sind wir durchaus nicht imstande. Daraus ergibt sich also unwiderleglich, daß der menschliche Geist niemals absolut frei oder unfrei ist, sondern beides nur relativ und daß er in den beiden Extremen dem Absoluten nach unsren Begriffen sehr nahekommen muß. Diese Beobachtung beruht nicht auf irgendeiner Hypothese über das Wesen des menschlichen.Geistes, sie muß sich unter allen Voraussetzungen bewähren und selbst angenommen, es sei der Geist Elektricität, so müßte der Wille in solcher Weise elektrisch beschaffen sein, daß er andern elektrischen Kräften (z. B. den bösen Antrieben) zu widerstehen vermöchte. Will man dagegen mit dem Vorurtheil an die Sache gehen, daß der menschliche Geist absolut frei, resp, absolut unsrei sei, so wird man durch den Mangel jeder Grenze zu der Absurdität gezwungen, die Rasenden und im Fieber Phamasirenden für absolut