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Novellen und Erzählungen.
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bei weitem nicht, sie ist darin vielmehr ziemlich nachlässig; aber die Farben sind außerordentlich frisch und lebendig, und dies wildbcwegte Kriegsleben wird vorzugsweise von seiner lustigen Seite geschildert, was einen sehr behaglichen Eindruck macht. Die historischen Persönlichkeiten, die hineiugewebt sind, z, B. Tilly, Wallenstein:c., können keine große Bedeutung in Anspruch nehmen. ?as1>n>n anä samins hat in England großes Aufsehen gemacht, und verdient es auch wegen seiner sehr feinen und saubern Zeichnung. Einzelne Scenen des Kontrastes sind glänzend durchgeführt; aber über das Ganze verbreitet sich eine ungesunde, schwermüthige Stimmung, und der weibliche Hauptcharakter handelt nach Maximen und Beweggründen, die wir nicht cnträthseln können, die also auch nicht das Gepräge der Wahrheit an sich tragen. Wenn Greuel­thaten tragisch wirken sollen, so müssen sie das Gefühl der Nothwendigkeit erregen, und das ist hier nicht der Fall. Dagegen sind die Scenen aus dem Newyorker Volksleben sehr charakteristisch, und die liebliche Gestalt des Erd- beermädchenö zeichnet.sich gegen die übrigen unangenehmen Persönlichkeiten sehr wohlthuend ab. ' /

Ueber die französischen Romane haben wir schon im Früheren berichtet.

Die beiden Geschichtchen vom Sonnenschein und vom Vergißmeinnicht sind sehr gemüthliche und zierlich ausgearbeitete Kleinigkeiten in der Weise Andersens, die bei ihrem bescheidenen Auftreten und ihrer natürlichen Frische bei den Freunden der eleganten Literatur gewiß Beifall finden werden.

Oestreich und Preußen.

Archiv für das öffentliche Recht des deutschen Bundes. Drittes Heft. Gießen, Ferbersche Niüversitätsbuchhandlung.

Wir haben vo,r vierzehn Tagen eine preußische Flugschrist besprochen ; die gegenwärtige ist im östreichischen Sinn abgefaßt. Sie behandelt diebundesver­fassungsmäßige Stellung zur orientalischen Angelegenheit und Berechtigung zur selbstständigen Entwicklung der Bundesverfassung"; eine Frage, die bekanntlich schon zur Zeit der Dresdner Confercnzcn im Princip lebhaft verhandelt wurde, aber ohne zu einem gedeihlichen Ausgang zu führen, weil die beiden mächtig­sten deutschen Staaten sich nicht einigen konnten. Wenn wir die Frage richtig würdigen wollen, so werden wir nicht bloS die verfassungsmäßigen Bestimmun- gcn, sondern auch die Natur der thatsächlichen Verhältnisse zu Rathe ziehen müssen. In zwei Punkten stimmen wir mit dem Verfasser vollständig überein.

Einmal halten wir es sür völlig unstatthaft, den deutschen Bund in seiner Stellung zum Ausland ungefähr so aufzufassen, wie die helvetische Eidgenossen- Grcnzdotcn. I. 4866. ^