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Die leitenden Staatsmänner Oestreichs. 1.
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reichs, Deutschlands und der mitteleuropäischen Machtstellung vertreten hat. Diese männliche Haltung ist es aber, wodurch ihm die Sympathien des östrei­chischen Volkes für jede Eventualität gesichert sind und wodurch alle bei dem jetzigen Weltkampfe betheiligten Mächte, sowol Rußland als die Alliirten und die Neutralen, sich berechtigt fühlen, mit gleichem Vertrauen in die Offenheit ^ der östreichischen Politik den kommenden Ereignissen entgegenzusehen. Oestreichs Mittelstellung, so vielseitig verketzert, war bisher durch die Zeit und durch die geographische Lage nothwendig bedungen. Nur in voller Rüstung und in voller Klarheit über die letzten Zwecke des Kampfes konnte der Krieg gegen den bisher befreundeten Nachbarstaat begonnen werden, und nur im wirklichen Verein, oder mindestens in fester Ideeneinheit mit den übrigen Mächten Mittel­europas kann ein solcher Kampf, der den ganzen Contincnt so gewaltig erschüt- tern würde, mit dem Anspruch auf richtigen Erfolg zu Ende geführt werden.

Von diesem Standpunkte aus möge man, nach unsrer Ansicht, die bisherige Politik des östreichischen Ministers beurtheilen und darnach ermessen, ob Graf Buol der ganze Mann sei, wie ihn Oestreichs Lage in den schweren Jahren, welche seit Schwarzenbcrgs Tod verflossen sind, dringend erheischt hat.

Wochenbericht.

Politische Broschüren. Die orientalische Frage, die voraussichtlich mit vielem Bestehenden reinen Tisch machen wird, muß auch auf die Ordnung der deutschen bundeSstaatlichcn Verhältnisse einwirken, und es wird das in um so heil­samerer Weise geschehen, je sorgfältiger man sein Augenmerk immer auf das Zu- nächstliegcnde richtet, je weniger man es versucht, der Zukunft vorzuarbeiten. Eine soeben erschienene Broschüre: Ein Krieg des östreichischen Kaiserstaates ein dentschcr Krieg (Leipzig, Nennnclmann), behandelt die Frage, die für die Haltung Deutschlands jetzt die entscheidende ist: ob nämlich der deutsche Bund als ein politisches Gauze nur zu einem Verthcidigungskricg berechtigt sei, oder ob er auch gleich den übrigen Staaten zu einem gemeinsamen Angriffskriege vorschreiten könne. Mit unwidcrlcglichcn Gründen weist der Versasser nach, daß in ersterem Falle Deutschland allmälig seinem Untergänge entgegengehen müsse, weil die voll­ständige Entfremdung von den großen weltbewegenden Fragen unmittelbar zu einer Stagnation des ganzen politischen Lebens führt. Er sucht «ferner nachzuweisen, durch Interpretation und Analogie, daß auch aus dem gesetzlich festgestellten Buudes- recht die Nothwendigkeit einer solchen Beschränkung keineswegs hergeleitet werden kann. Aus alle Fälle bleibt bei der unbestimmten Fassung der Bnndcsacte darin etwas Zweifelhaftes, und es wäre im höchsten Grade wünschenswert!), die Gelegen­heit zur Feststellung einer staatsrechtlichen Norm zu benutzen, die für Deutschland eine Lebensfrage ist. Was man von den Verhandlungen Hannovers, Brann- schweigs nnd Würtembergs mit Rußland über specifisch deutsche Angelegenheiten