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zusprechen übrig. Da die buralistisch centralisirenden'Regierungen von der Regiersucht ergriffen sind, alle Korporationen von Ständen, Provinzen, Gemeinden zerstört oder in Marionetten verwandelt haben, so entsteht die Nothwendigkeit der Vervielfältigung der Beamten, diese wächst mit der vermehrten Anzahl der Gesetze, und da diese von interesselosen und mit dem innern Leben des Staates unbekannten Miethlingen gemacht werden, so stockt die Ausführung, man muß zurücktreten, erläutern, und so entsteht ein ewiger Kreistanz. (December -1821). —
(>S. 33-1) — Bei den Betrachtungen über Bildung ständischer Verfassung in der preußischen Monarchie gehe ich von der Voraussetzung aus, und bin von der Ueberzeugung innig durchdrungen, daß die Bewohner dieses Landes verständige, geschäftsfähige, durch ein vorhergegangenes geschichtliches Leben geprüfte, treue, tapfre, fromme und besonnene Menschen sind, daß ihre Mehrzahl aus großen, mittlern und kleinern Grundeigenthümern besteht, deren Sitten durch die Beschäftigung des Landlebens und die Mittelmäßigkeit ihres Vermögens einfach und rein 'erhalten werden, daß endlich Unsittlichkeit, leichtsinnige Neu- erungösucht, leidenschaftliches Jagen nach Genuß und Reichthum unter diesem Volk nicht überwiegend und herrschend seien. Jene Tugenden der Treue, Besonnenheit, Geduld im Leiden, Muth in Gefahren haben sich bewiesen und bewährt, in den neuesten Zeiten insbesondere während der Besetzung des Landes durch die Feinde im Jahre -1806, wo die Regierung gänzlich aufgelöst war, und Städte, Provinzen durch ihre eignen Vorsteher, abgerissen vom Oberhaupte des Staats, sich verwalteten, wo es grade die Mehrzahl der Staatsbeamten war, die sich in die neue Ordnung der Dinge zu fügen und ihren Gehalt zu retten eilte. —
(S. 324) — Durch Bildung einer gut eingerichteten Repräsentativver- sassung gewinnt der Regent eines treuen und gescheidten Volkes an Macht, denn er eignet sich alle geistigen und physischen Kräfte desselben an, wird durch diese erleuchtet und gestärkt, statt daß er gegenwärtig, wo er nur durch Beamte herrscht, überall bei den Regierten auf Lauigkeit, oft auf Abneigung stößt, und bei seinen Beamten nur wenig Unterstützung gegen die öffentliche Meinung findet, die gar zu geneigt sind, mit dieser auf seine Unkosten sich, zu vertragen. Selbstregieren "ist Nur das Loos sehr seltener Regenten; diese finden aber auch bei einer Repräsentativverfassung in sich und in der Güte ihrer Absichten Mittel, ihre Entschlüsse ins Leben zu bringen. Aber auch kräftige, selbststandige Autokraten regierten nur in wenigen einzelnen Fällen nach selbsteignen Ansichten, gewöhnlich nach denen ihrer Staatsbehörden, die sie sich zu leiten begnügten, und nach Formen und Mariinen, die sie vorfanden.
(S. 323) — Einer Versammlung, die auf das Rathgeben beschränkt ist, fehlt es an Selbstständigkeit und an Würde; in ihrem Ansehen wird daher