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(S. 88—9) —Die Bildung einer Staatsverfassung halte ich für den preußischen Staat für eine unerläßliche Bedingung seiner Erhaltung und Entwicklung. Ihm fehlt.geographische Einheit, Volkseinheit, Religionseinheit, und diesen Mängeln kann nur durch Bildung eines Vereinigungspunktes für alle diese' fremdartigen Theile abgeholfen werden, einer Nationalanstalt, wo alle zusammentreten und über die gemeinschaftlichen Angelegenheiten sich berathen. Dann erst werden die Gesetze-Achtung und Ehrfurcht erhalten, und man wird nicht mehr der Gefahr ausgesetzt sein, daß die Gesetzgebung den Händen dummdreister ökonomisch-politischer Empiriker und Abentheurer unvertraut ist. — Eine Nation, wie die deutsche, die durch ihre ganze Geschichte den Charakter der Besonnenheit und der Treue behauptet, die ihn in den letzten Jahren, auf eine so glänzende Art bewiesen und ungeheure-Opfer gebracht, um" das Joch zu zerbrechen, > das der Unverstand seiner Regenten ihnen zugezogen, diese verdient nicht den Verdacht, daß sie das ihr bewiesene Vertrauen mit Undank, Untreue und Aufruhr erwidern werde. — Es ist ein sonderbarer Widerspruch, in den die versallen, welche der Meinung sind, der Deutsche sei noch nicht reif zu einer Verfassung, da sie doch nicht verlegen sind, die Behörden zu bilden, denen die Gesetzgebung und Staatsverwaltung anzuvertrauen; finden sich Menschen zu Staatsbeamten in hinlänglicher Menge, warum sollen sich dann nicht Menschen zu Abgeordneten in eine Ständeversammlung finden? (August -1816). —
(S. 168) — Die wahren Widersacher der guten Sache sind das Bcamtenheer. Diese wünschen, gut besoldet mit Bequemlichkeit, durch psn8ion8 pMKwatianes für das Leben gesichert, ihr geheimmßvolles Schreiberwerk fortzutreiben ; sie ahnen es, daß durch - eine Repräsentativversassung für sie eine 'wahre Verantwortlichkeit, nicht eine Scheinverantwortlichkeit wie jetzt gegen ihre 70 Meilen entfernten, überladenen Obern, vorhanden sein wird, und daß ihre Zahl sich verringern muß. (Januar 1818). —
(S. 648) — Die Frage über Beamtenregierung oder Repräsentativverfassung läßt sich folgendermaßen ausdrücken: ist die Regierung gut besoldeter, buchgelehrter oder empirischer, interessenloser und ohne Eigenthum seiender Beamten vorzuziehen einer Negierung, die bei der Gesetzgebung sich mit Menschen aus allen Ständen, die durch eignes Interesse an das Interesse ihres Standes gebunden und darüber unterichtet sind, beräth? (Marx 1822). —
(S. 630) — Das-zahllose Beamtenheer ist eine wahre Peitsche Gottes für- Deutschland. Der noch nicht constituirte Theil wird regiert von Beamten, denen das innere Leben des Staats und seiner Einwohner unbekannt ist, die aus oberflächlichen Beobachtungen und geistlosen Acten darüber zu urtheilen wagen, und überladen sind mit den verschiedenartigsten Geschäften. In einigen deutschen Staaten hat sich dieser Beamtenkörper ganz in sich abgeschlossen, durch Dienstpragmatiken, und bleibt nur noch die Erblichkeit der, Stellen crus-