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mißbilligten, dem Beispiele des Berichterstatters folgen nnd gegen die Rede Mon- talemberts prvtestirend, für ihn stimmen müssen. Dieser Mann hat mit Talent gesprochen, aber man kann diese Reden aus seinem Munde nur mit Achselzucken anhören. Er sprach keinen einzigen, angeblich seine Gesinnungen leitenden Grundsatz aus, deit er uicht mit Füßen getreten; er kämpfte nicht gegen ein einziges Unrecht, zu dem er der Negierung während der Republik nicht die Bahn gebrochen hätte. Wenu eiuem Einzelnen bei Zuständen wie die gegenwärtigen vorzügliche Schuld beigemessen werden kann, so ist es vor allem Montalembert. Er kann von keiner Freiheit sprechen, ohne an die Wunden zu deuken, die er ihr geschlagen. — Sein Kreuzzng im Innern war gegen jede Freiheit gerichtet und die Negiernug hatte ganz Recht, daß sie seiue Rede unverkürzt abdrucken ließ. Selbst ihre Feinde werden bei einer Anklage von Montalembert zuerst daran denken, daß sie von Montalembert herrühre. Dieser Mauu, der.schou alle Rollen uud alle Farben gespielt, mag es passend finden, nun auch ein wenig Mär- lyrerthum zu vertreten; aber täuschen soll er niemand. Manches ist bei dieser Gelegenheit znr Sprache gekommen, was für die Regierung besser unberührt geblieben wäre und es hat sich wieder einmal herausgestellt, wie wenig es eigentlich bedürfe, nm die Tribüne wieder bedeutend zu machen. Die Bereitwilligkeit der Majorität verschwindet neben dem einzelnen gewichtigen Worte und wer die Gesetze, nach welchem Kontraste wirken, zu berechnen versteht, der kann sich auch einen Begriff davon machen, was. hente die Rede eines Chasseloup Laubat oder Flavigny für einen Eindruck machen muß. Barsche war gradezü untüchtig neben den Oppositionsrednern, und wir sprechen es wiederholt aus, wie wir uicht begreifen können, was die Regierung gewonnen haben soll. Sie hatte sich die Sache auch wahrscheinlich anders gedacht und gehofft, es würde zu eiuer Transaction kommen. Es ist gewiß, daß Baroche die Ermächtigung in der Tasche hatte, das VerfolguugSbegehreu der Negierung zurückzuziehen, falls sich Montalembert weniger aggressiv ausgesprochen hätte. Nun befindet sie sich blos in neuer Verlegenheit, denn sie kapn nicht mit Gewißheit darauf zählen, daß Montalembert anch verurtheilt werde, da man ihm die Schuld an der Veröffentlichung nicht nach- . weisen kann uud die Justiz denn doch Anstand nehmen dürfte, jemanden und noch dazn Montalembert auf Grundlage eines Privatschreibens hin zu verurtheilen. Sie thäte am klügste», weuu sie die Klage einschlafen ließe.
Literatur.
Sigelind, ein Normallustspiel von Wilhelm v. Merckel. Berlin, Schindler. — Der Verfasser hat sich bereits durch seinen frühern satirischen Versuch die