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Die politische Situation.
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Die politische Situation.

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Die neueste Abstimmung der zweiten preußischen Kammer über die Anleihe ist eiu so folgenschweres und für die parlamentarische Entwicklung Preußens so bezeichnendes Ereigniß, daß wir es für nothwendig halten, auch von unsrem Standpnnkte ein Gutachten darüber zu geben, wenn wir auch von nnsrem Korre­spondenten, der iu der Mitte der Begebenheiten steht, eine eingehendere Kritik erwarten. Für uns, die wir außerhalb der unmittelbaren Erregtheit stehen, scheint es nothwendig, zweierlei zn constatiren: einmal, daß jene Abstimmung allerdings der schwerste Schlag ist, der das parlamentarische Wesen getroffen hat, sodann aber, daß wir darum noch immer nicht au unserer Lage verzweifeln dürfen.

Wir. nennen jenes Ereigniß den schwersten Schlag für die parlamentarische Entwicklung. Denn abgesehen davon, daß es einem Ministerium, welches sich in keiner Weise gebunden hat, außerordentliche Mittel au die Haud gibt, eine Politik zu verfolgen, die möglicherweise der Ueberzeugung des Volkes ganz ent­gegengesetzt ist, wirft es ein äußerst trübes Licht auf die Mündigkeit, die der Constitutionalismus nach fünf Jahren mühevoller Anstrengung sich in Preußen errungen hat. Der Sieg der rechten Seite über die linke in der Abstimmung wird durch die einzelnen vortrefflichen und energischen Reden, die bei dieser Ge­legenheit von der Opposition gehalten sind, keineswegs abgeschwächt. Zum ersten Mal seit ihrem Bestehen haben die preußischen Kammern ein großes, entschei­dendes und von keiner Seite angezweifeltes Recht in Beziehung ans die höhere Politik auszuüben gehabt, und sie haben sich dieses Recht in der uuschöusten Form, die nur gedacht werden konnte, aus den Handen gleiten lassen.

Der Ministerpräsident hat selber auf das bestimmteste bei der Einleitung der Debatte erklärt, daß das Recht der Kammern, die angetragene Anleihe zu verringern, außer Zweifel stehe. Diese Seite der Sache können wir also ganz auf sich beruhen lassen. Die Kammern dürften nur überlegen, in welcher Weise sie zum Wohl des Staates dieses Recht, das zugleich eine sehr ernste nnd schwere Pflicht enthält, ausüben sollten.

Die Aufklärungen, welche der Commission von Seiten der Regierung ge­geben sind, waren iu keiner Weise ausreichend. Zwar hat der Kriegsminister in ziemlich starken Ausdrücken seine Ansicht über die moralische Unmöglichkeit aus­gesprochen, daß Preuße» mit Rußland gehen könne, allein er sprach diese Ansicht nicht im Namen der Regierung ans, sondern gleichsam theoretisch. Daß ein einsichtsvoller General und eiu guter Preuße, wie Herr v. Bonin, diese Ueber­zeugung haben mußte, darüber durfte eigentlich niemand in Zweifel sein, daß er sie lanr und offen aussprach, macht seinem Charakter alle Ehre; aber es gibt den Kammern, welche jene Anleihe doch nicht aus ihrem Beutel, sondern ans