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Geld reichlich her, und so wirds auch bei uns gehen. Eine Schande wäre es auch, wenn wir zu spät auf den Kampfplatz kommen sollte». Gelingt es nicht, unsere ganze Brigade zur rechten Zeit dahin zu bringen, so müssen wir wenigstens vorläufig eineu Theil derselben ausmarschiren, nnd den Nest so schnell als möglich nachkommen lassen. Freilich hätte dies den nicht geringen Uebclstand, daß dadurch von vornherein die Brigade zerrissen uud der Verband derselben zerstört wäre. Von zwei Uebeln muß man immer das kleinste wählen.
Den 16. Mai. Heute traf die Nachricht hier ein, daß Se. Dnrchl. der Prinz von G. I. zum Befehlshaber des Bundesarmeecorps ernannt worden ist, welches bei L. zusammengezogen wird, um dort die deutsche Grenze zu decken. Die Wahl dieses obersten Befehlshabers hat nicht geringe Schwierigkeiten gehabt, denn von allen Seiten wäre» Rücksichten zu beobachten. Zuerst hieß es, der großherzoglich T.—sche Gcncrallicutenant G. G. würde diese Stelle erhalten, ein thatkräftiger, energischer Mann, der sich bis jetzt bei allen Gelegenheiten ausgezeichnet hat, auch den Rnf eines wissenschaftlich gebildeten Militärs genießt. Die Wahl grade dieses Mannes wäre in militärischer Hinsicht gewiß ganz vortrefflich gewesen. Nnu aber kommt das Capitel der Rücksichten nnd diese sind bei dem Oberbefehl eines aus den verschiedensten Contingentcn zusammengesetzten Armeecorps sehr vielfach und sehr verzwickt. Zuerst soll der Hof von Z. Z. auf das bestimmteste erklärt haben, er werde nie zugeben, daß seine Soldaten uutcr den Befehl eines T.—scheu Geuerallieutenauts gestellt würdeu. Es soll schvu seit Jahren eine gewisse Rangstreitigkeit zwischen den benachbarten Hosen von T. und Z. Z. bestehen. Sem Contingent sei um 147 M. stärker, als das T.—sche und das Patent seines eignen GcnerallieutencmtS um acht Monate älter als das des Generals G. G. Seinem Generallicntcnante gebühre daher der Oberbefehl nnd die Ehre desselben würde nicht dulden, daß er sich jetzt unter den Befehl des G. G. stelle. Nun soll aber dieser um acht Monate ältere und 1^7 Mann mehr befehligende General von Z. Z. ein gänzlich unfähiger Mann sein, der noch nie dem Feinde gegenübergestanden hat, uud dessen militärische Fähigkeiten kaum ausreichen, um einen Parademarsch oder ein sogenanntes Feldmanvver nach alter, stets wieder gebrauchter Schablone zu cvmmandircn. Diesem Manne das sehr schwierige Commaudo einetz so zusammengesetzten ArmcecorpS anzuvertrauen, fand man in Frankfurt doch zu bedenklich, obgleich einige der Hofe wirklich dafür gestimmt haben. Dem Z. Z. Hof dennoch zu befehlen, sein Kontingent unter den einmal bestimmten Oberanführer zu stellen, was das Natürlichste gewesen wäre, verbot das Capitel der zarten Rücksichten. Denn einer der Gesandten am Bundestag trug eweu Z. Z. Orden, der andere hoffte einen solchen zn bekommen, das fürstliche Haus, dem der dritte diente, war mit dem dortigen verschwägert, dazn die politische Parteinahme des Hauses für O., kurz es wollte nicht gehen. Da wurde
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