465
auf die Rednerbühne, nnd anch einige üll minorum KsnUum. Unter letzteren heben wir Herrn von Zedlitz-Neukirch hervor, ein erikant psräu der rechten Seite, der mit wahrhaft treuherziger Naivetät die Unmöglichkeit der Verfassung und deshalb die Verpflichtung und Berechtigung Jedermanns, mit allen möglichen Mitteln auf das Zustandekommen „guter" Wahlen zn wirken, proclamirte. Er wurde von den Herren von Vincke nnd Reichensperger eben nicht glimpflich abgeführt. Letzterer erklärte, ihm nnr mit dem Strafgesetzbuch in der Hand antworte» zn können. Erbaulich ist es aber zu wissen, daß Herr von Zedlitz mit seinen Ansichten über die Verfassung nnd die Auwenduug aller möglichen Mittel bei deu Wahlen Laudrath ist. Bei der Verlesung des Briefes durch Herrn von Saukett riefen Stimmen auf der rechten Seite „sehr gut". Als aber dieser Abgevrdue^te hinzufügte, wie man Landwehroffiziere, weil sie für constitn- tionelle Candidaten gestimmt, in ehrengerichtliche Untersuchung gezogen, wie man sogar gegen seinen Schwiegersohn, weil er ihm, seinem Schwiegervater, seine Stimme gegeben, so verfahren, verstummten selbst jene Herren, deren Köpfe weniger bewnndeningswürdig sind, als ihre Stirnen. Schließlich wnrde Lüderitz Wahl mit 143 gegen 128 Stimmen für giltig erklärt. Herr von Bethmann- Hollweg, der sich sehr bestimmt gegen die stattgehabten Wahlnmtriebc aussprach, stimmte für die Bestätigung der Wahl, weil die Zahl der dadurch möglicherweise inflnenzirten Wahlmäuuer zu gering sei, um bei der großen Mehrheit, die Herrn von Lüderitz gewählt, in Betracht zu kommen. Selbst einige Abgeordnete der' Rechten, wie z. B. der Graf von Ziethen, stimmten für die nochmalige Verweisung an die Abtheilung. Sie werden gelesen haben, daß Camphausen abermals die Wahl in Köln znr zweiten Kammer abgelehnt hat. Hoffentlich sind seine Gründe dafür gebieterisch, sonst müßte das Urtheil darüber strenge ausfalle».
Aus Paris.
— Die Tagespresse der Lä»dcr, in welchen die Presse überhaupt einen Theil der öffentlichen Meinnng ausdrückt, hat die Annäherung der. beiden königlichen Linien von Frankreich vielfach besprochen und in der Majorität die Ansicht ausgedrückt, daß diese Vereinigung uicht als ein Ereigniß von großer politischer Wichtigkeit zu betrachte« sei, und daß die größte Wirkuug, welche durch dasselbe hervorgebracht wird, in dem Aerger liege, den dasselbe der Bvnapartistischen Partei macht. Sicher hat man auch in Deutschland recht, wenn man diese Versöhnung als unfruchtbar, ja als schädlich für die politische Zukunft der Orleans beurtheilt. Weun einzelne Prinzen dieser Familie es in ihrer gegenwärtigen Verbannung schwer ertrugen, gegenüber den legitimistischen Mächten Europas in Grenzbottn, IV. -I8SZ, 59