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Wochenbericht.
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tcn und das beseitigte politische Werk einer unterlegenen Revolution nicht aus einem kleinen Punkte Deutschlands wieder auszunehmen.

In die Gleichstellung der Franksurter Juden in privatbürgerlicher Hinsicht hatten sich auch deren Gegner unter ihren christlichen Mitbürgern als in etwas Unver­meidliches und Nothwendiges gefunden, durch die vom 12. d. M. als organisches Ge­setz verkündigte Erweiterung ihrer staatsbürgerlichen Rechte ist ein Zankapfel unter die Bürgerschaft geworfen, der diese nicht sobald wird zur Ruhe kommen lassen; denn die Juden können und werden sich nicht eher zufrieden geben, 'als bis sie die völlige staatsbürgerliche Gleichstellung, wie sie das Gesetz vom 20sten Februar auSspricht, errungen haben, und dazu gibt ihnen das Gesetz

vom 20. September d. I. das ausreichendste Mittel an und in die Hand. Dasselbe beschränkt nämlich zwar die Zabl der zu Mitgliedern der gesetzgebenden Versammlung zu wählenden israelitischen Bürger aus 4, verleiht ihnen aber das active Wahlrecht in demselben Umfange, worin es den christlichen Bürgern zusteht, und es versteht sich von selbst, daß sie dasselbe nur zu ihrem Vortheile gebrauchen, diesen aber dem Vortheile der Stadt überordnen müssen. Schon das mehrerwähnte organische Gesetz vom -12. d. M., wozu die Mehrheit des Senates und der gesetzgebenden Versammlung und die Minderheit der in der letzter» die Mehrheit habenden politischen Partei mitgewirkt, ver­danken sie theils ihrem großen Einfluß hier am Platze überhaupt, theils der Stellung, welche sie zwischen den Parteien und Partciungcn des Frankfurter Gemeindcwesens ein­genommen haben; und da sie, im Besitz des activen Wahlrechtes, bei den Wahlen zur gesetzgebenden Versammlung in Zukunft nothwendig den Ausschlag geben müssen, so werden sie auch nur derjenigen Partei in dieser zur Mehrheit verhelfen, welche sich den ihr von ihnen vorgeschriebenen Bedingungen unterwirft. In der freien Stadt Frankfurt werden sich also die nächsten politischen Kämpfe, um die völlige staatsbürgerliche Gleich­stellung der Juden drehen und nicht eher ruhen, als bis diese durchgesetzt oder aber das Gesetz vom 12. Sept. -1833 wieder aufgehoben ist. Hat sich doch schon bei der öffent­lichen Abstimmung für und gegen dieses nur ein auffallend kleiner Theil der ganzen stimmfähigen Frankfurter Bürgerschaft beiheiligt und wird doch dem Vernehmen nach bereits eiüe Protestation beim deutschen Bunde gegen dasselbe und seine Giltigkeit . eifrig vorbereitet!

Wäre Mäßigung der menschlichen Natur angeboren, so hätte dieselbe wol im richtig verstandenem Interesse der Frankfurter Juden selbst gelegen, denn wer steht ihnen dafür ein, daß bei einem ungünstigen Ausgange des nun beginnenden Kampfes ihre Feinde nicht versuchen werden, noch über das Gesetz vom -12. Sept. d. I. zurückzu­greifen? Wie sehr dies zu bedauern sein würde, und aus welchen Gründen es nach meiner Ansicht nicht rathsam sei, in Deutschland fürs erste über die völlige priv atbürgerliche Gleichstellung der Juden mit den Christen hinauszugehen, wünsche ich in einem spätern Schreiben darzuthun.

Nachtrag der Redaction. Man hat die Emancipation der Juden so häufig mit sentimentalen, allgemeinen und unbestimmten Gründen verfochten, daß wir uns wol erklären können, wie wohlgesinnte Männer im Gefühl von der UnHaltbarkeit