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Aus Konstantionopel.
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cm sich eine schreiende Gewaltthat gewesen; lim so mehr also die Räumung, nachdem das Motiv der Invasion beseitigt worden, als sich von selbst versiebend lind unerläßlich erscheint. Dennoch haben die russischen Staatsmäuuer sich jüngst so gewandt in der politischen Sophistik erwiesen, daß man voraussetzen muß, sie werden anch in diesem sonnenklaren Fall die Erwartungen des europäischen Rechtsgefühls zu täuschen wissen. Bereits hat ein Berliner Blatt zu verstehen gegeben, daß Rußland den Anspruch habe, sich für die infolge der Weigerung der Pforte ans die durch Menschikoff gemachten Ansinnen einzugehen, entschädigt zu sehen. Wird eine solche Entschädigung wirklich verlangt, so steht in Aussicht, daß die Frage in eiue neue Phase tritt, denn nimmermehr wird man hier einem derarrigen Verlangen nachgeben; in diesem Augenblicke am mindesten, nachdem die Nüstuugeu beendet, und 130,000 Manu bereit sind, einer russischen Invasion entgegenzutreten.

Wie der Wind, ungeachtet aller Friedensversichernngen weht, kaun man auch daraus entnehmen, daß uenerdingS in Frankreich bedeutende Seerüstuugeu an­geordnet werden, und in England die Verfügung zu einer abermaligen Ver­mehrung der activen Flotte erlassen worden ist. Die Seemächte würden diese Maßregeln nicht treffe», wenn der Horizont rein wäre.

Daß im Fortgang der Kriegsvorbereitungen hier auf Veranlassung der Friedcnsknnde kein Verzug und keine Unterbrechung eingetreten ist, bedarf hier meinerseits keiner Erwähnung. Am 8. fand die Ausschiffung der egyptischeu Truppen ans der Nhede von Warna statt. Die Transportflotte war bereits am 6. vor der Festung angekommen, indeß ging der Enxiu, über dessen Fläche nun­mehr bereits die Aegninoctial-Stürme hereinzudrecheu beginnen, dermaßen mit hohen Wellen, daß man das Anslandsejzen der Division um 48 Stunden ver­schieben mnßte.

Wochenbericht.

Frankfurt a. M, Ende Septembers 1833. Die Frankfurter Juden verdankten den letzten Nevolutionsjahrcn bis zum 12. d. M. wesentliche Rechte und Vortheile, und zwar Rechte und Vortheile, deren längere Vorcnthaltung dem Geiste christlicher Duldsamkeit unsers Jahrhunderts nicht entsprochen haben würde. Sie hatten völlige Rechtsgleichheit in privatbürgerlicher Hinsicht mit ihren christlichen Mitbür­gern gewonnen, und diese verblieb ihnen unvcrkümmert, auch als der Senat durch Bnn- desbeschluß vom 12. August 18S2 genöthigt worden war, die ihnen durch Gesetz vom 20. Febr. 1869 zugleich verliehene staatsbürgerliche Gleichheit zurückzunehmen.

Wen» auch von den Juden, daß sie im eifrigsten Streben nach völliger Gleich­stellung nur einen Augenblick stille ständen, sich nicht erwarten und verlangen ließ, so fragt sich doch, ob ihre christlichen Verbündeten nicht wohlgethan hätten, hier einzuhal-

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