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Aberglauben und Unwissenheit z» bestehe» hatte; das sind die Ergebnisse, welche wir aus einer aufincrsamcu Verfolgung der diesjährigen Kornhandelsbewcgnng für das nationale Leben der Deutschen hervorgehen zu sehen glaube». Sie sind im ganzen gewiß erfreulich genng.
Vom Main.
Die in der 23. Buudcstcigssitzuug d. I. (v. i. August) über Vereinswcsen gestellten Ausschußauträge zerfallen in zwei Hälften, deren eine sich ans die deutschen Handwerksgesellen und Handarbeiter bezieht und uns »in so zweckmäßiger erscheint, je mehr schon die Rücksicht ans das eigene Wohl dieser Classe von Staatsangehörigen dem Staate die Pflicht auferlegt, sie nach Möglichkeit vor den Folgen der Theilnahme an verderblichen, Geist und Herz vergiftenden politischen und socialen Verbindungen nnd Vereinen im Auslande zu bewahren. Die andre Hälfte dagegen, deren der hohen Bundesversauunluug gleichfalls zur Annahme empfohlene Bestimmungen sich auf „Bildung, Beaufsichtigung und Auflösung von Vereinen" bezieht, enthält zwar mehre lobcnswcrthe und unumgängliche Gesetzcs- vorschläge, wie z. B. „daß Minderjährige und Angehörige außerdeutscher Staaten nicht sollen Mitglieder der politischen Vereine sein können"; im allgemeinen scheint uns aber dasselbe gegen sie zu sprechen, was der Bundesausschuß in den Vorbemerkungen zu seiueu Anträgen hervorhebt: daß, je enger man die politische Thätigkeit der Vereine im Jnlande zieht, desto mehr die revolutionären Kräfte nnd Bestrebungen sich in jenen Staatsgebieten (des Auslandes), in denen ihre Thätigkeit kein Hinderniß finde, conccntriren — und eiue um so größere Wirkungskraft auf alle Individuen ausüben werden, welche Neigung zn politischen Umtrieben in sich tragen."
Ans diesem Satz ist der Schluß auf die wauderudcn Handmerksbnrschen nnd ans dasjenige, was für diese zu thun uud gesetzlich festzusetzen sei, sehr richtig, aber es reisen noch andere Personen, als Handwerksburschen, und sollten die Lust zn politischen Vereinen und Verbindungen bekommen, so würde eine Erlaubniß, wie ihnen die Ansschnßanträge dazn eingeräumt wissen wollen, gewiß nnr eine der beabsichtigten entgegengesetzte Wirkung habeu uud entweder znr Stiftung geheimer Vereine treiben oder die Befriedigung des erwachten Triebes im Auslande suche» lassen.
Der Bundeöausschuß schlägt z. B. vor: „Die Polizeibehörden sind befugt, in die öffentlichen Versamlnngcn politischer Vereine, sowie i» jede Versammlung der Mitglieder politischer Vereine, legitimirte Abgeordnete zu senden. Es ist diesem ein angemessener Platz einznräume» nnd ihnen von den Leitern jede ver-