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Die Reformbewegung und die Presse in Schweden.
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Die Reformbewegnng und die Presse in Schweden.

Die Coustitutiou und die politischen Sitten des heutigen Schwedens datircu vom Jahre 1809. Einer der Hanptnrheber jener militärischen Revolution, welche Gustav IV. absetzte, den enehrten schwedischen Namen nach cmßeu rächen und im Innern Principien zur Herrschaft bringen wollte, welche die französische Revolution eingegeben hatte, schrieb in seinen kürzlich veröffentlichten Denkwürdigkeiten folgende Zeilen, welche er seinepolitische Religion" nannte:Das Gesetz mnß gleichmäßig alle Bürger schützen. Die Vertreter der Nation müssen von ihr gewählt werden. Die Kasten müssen abgeschasst werden. Die erste Pflicht der Volksvertreter wird sein, eine Verfassung festzustellen, welche die Rechte nnd die Pflichten jedes Bürgers bestimmt. Die verfassunggebende Versammlung wird demnächst einen Repräsentationsmodus festzustellen haben, der vernünftiger ist, als der jetzige. Die Theilung in verschiedene Stände ist eine Ersindnng alter Zeiten, welche für unsre Sitten nicht mehr paßt; dies ist eine Wahrheit, die jeder vernünftige Mensch anerkennt. Eine derartige Theilung hat stets unr unheilvolle Resultate gehabt; sie hat einerseits verletzenden Stolz, Druck und Privilegien, andererseits Haß und Neid erzeugt."

Die Konstitution von 1809, in der Eile entworfen, hat gleichwol die alte Eintheilung der schwedischen Gesellschaft in vier Stände beibehalten; ließ aber nicht verkennen, wie nothwendig es sei, an die Stelle dieser seltsamen Combination eine gerechtere Eintheitung zu setzen. Jedermann erkennt iu Schweden diese Nothwendig­keit, man wünscht und fordert diese Reform, die Uuerfahrcnheit des öffentlichen Geistes aber und die Bestrebungen der Sonderiuteresseu haben stets die Ausführung derselben verhindert. Noch heute ist die schwedische Nation in vier Stände getheilt, die qnf verschiedenen Grundlagen ruhen: der Adel beruht auf der Ge­burt, die Geistlichkeit auf den Privilegien einer StaatSreligion, das Bürgerthum aus dem Princip der Arbeit im Innern der Städte, der Bauernstand auf dem ländlichen Gruudeigenthum. Jeder dieser Stände ist durch die Coustitutiou mit

Greiizbeten. IV, 1