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Theil durch die Abgeschiedenheit des Landes von große» Mittelpunkten der Cultur und des fürstlichen Glauzes wie von selbst geboten war, erlaubte sogar für außerordentliche Fälle, wie Kriegsereignisse uud dgl., einen Sparpfennig zurückzulegen. So kanieu diese wenig mächtigen, aber seßhaften uud wohlhabenden Grafen glücklich über die gefährliche Zeit hinweg, in der die allen Korporationen des Mittelalters ihnen noch für jede Geldbewilligung eine Menge weitgehender Bedingungen vorgeschrieben hätten; sie konnteu sich der „Bede" (Bitte) uoch leicht entschlagen, solange jemand ihnen zn widerstehen sähig war, uud entgingen dadurch der „Sedc" (Sitte) regelmäßiger, wiederkehrender Landtage, die jedesmal mit neuen Verheißungen erst zu locken uud zu ködern waren. „Bede wird leicht Sede," heißt das alte niedersächsische Sprichwort, das den oldenburger Grafen solange drohend vorgeschwebt zu haben scheint, bis sie aus der häufig allzu theuren Bitte einen ebenso sanft gesprochenen wie unfehlbaren Befehl machen konnten. Als die drei Stände durch den natürlichen Fortschritt der Zeit beseitigt waren, traten die Landesherren mit Steuern und Auflagen hervor, die nnn weder Murren noch offne Weigerung mehr fanden. Je reichlicher aber immer noch ihr eigenes Vermögen zn den allgemeinen Lasten beitrug, desto weniger drückend wnrde ihr absolutes Bestenerungsrecht für den Seckel der Unterthanen. Es war für ein mäßig wohlhabendes Land von über hunderttausend Einwohnern, wie Oldenburg während des siebzehnten Jahrhunderts war, gewiß keine unerträgliche Last, wenn der damals regierende Graf Anton Günther die durchschnittliche Summe seiner sämmtlichen Jahreseinkünfte auf 140,000 Thaler schätzte. Darunter machten die Erträge der öffentlichen Abgaben doch nur eiu wahres Minimnm ans. Im Jahre 1708, unter der dänischen Herrschaft, trugen die Grafschaften Oldenburg uud Del- menhorst freilich schon 304,000 Thaler ein. Knrz vorher war die ursprünglichste Steuer des Landes, die sogenannte Kontribution, 1680 neu veranschlagt worden. Dazu kamen als weitere directe Auslagen 1701 das Stempelpapier, 1710 die Kriegs- uud Vermögenssteuer, 1712 — 13 die Vieh- uud Fruchtsteuer, 1763 die Kopf-, Naug- uud Procentsteuer von Gehalten, Pensionen und Sporteln. Alle waren sie jedoch nur temporär, wenn auch in häufiger Wiederkehr auferlegt, uud erst gcgeu Ende deö letzten Jahrhunderts sind sie in die Form definitiver nnd permanenter Verpflichtungen übergegangen. Als letztes Glied ist 1809 noch eine additivnclle Grundsteuer hinzugekommen, deren Bedürfniß sich ans der zunehmendeil Verstärkung des stehenden Heeres gebieterisch genug ergab.
Von indirccten Steuern, Zöllen nnd Grenzabgaben aller Art hat das Land Oldenburg eigentlich bis in die dreißiger Jahre deö neunzehnten Jahrhunderts so gut wie uichts gewußt. Zwar hatte es seiue Accise von allerlei Gegenständen des allgemeinen Verbrauchs, die nach der französischen Zeit auch auf Wein und andere Spirituoseu ausgedehnt wurde, allein das war eine höchst nnbeträchtliche nnd ihrer nutzlosen Mannigfaltigkeit wegen sehr uueiuträgliche Abgabe, die vor
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