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Die hannoverschen Finanzen.
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Hannovers bisher noch nicht mit ausdrücklichen Worten die Rede gewesen ist. Wir glaubten die Constatirung dieser erfreulichen Thatsache bis dahin verschieben zu müssen, wo auch die Ausgaben in den Kreis unsrer Betrachtung fallen, und versprechen mit diesen nachzukommen, sobald der zweite Theil von Lehzen's vortrefflicher Arbeit erschienen sein wird.

Das moderne Duell.

?lissiologie clu duvl psr ^Ilrecl ä'^Imdert. Lruxelles 8c I^ei^iZ, üiessling.

Das Buch enthält nicht eine zusammenhängende fortlaufende Abhandlung über das Wesen des Duells, sondern zerstreuet historische Notizen, pikante Cha­rakterzüge, Anekdoten und ähnliches. Es finden sich eine Menge recht interessan­ter, kleiner Geschichten darin, die uns wenigstens von der Natur des französischen Duells eine concretere Anschauung geben. Wir benutzen diese Gelegenheit, um über ein Institut ein paar Worte zu sagen, das in unseren modernen Cultur­verhältnissen ganz isolirt dasteht, das weder mit unseren Sitten und Gebräuchen, noch mit uuseren moralischen Vorstellungen irgendwie in Einklang zu bringen ist, über das alle Welt einmal gespottet hat, und dem sich doch alle Welt fügt, wenn einmal die Umstände es dahin bringen. Zunächst lassen wir einen geistreichen Vertheidiger des Duells, Hru. v. Nadowijz sprechen, der in seinen Tagebüchern im I. 1829 folgendes angemerkt hat:

Die Frage über das Wesen der Duelle ist neuerdings wieder viel zur Sprache gebracht worden. Unsere Zeit scheint mit ihrer Meinung über dieses uralte und tief wurzelnde Ver­hältniß wie über vieles andere schnell nud bestimmt ins Neiue gekommen zu sein. Alles ver­einigt sich allmälig zu einem Verdammungsurtheil; die Theologen sehen in jedem Zweitampf eine sündliche Rache, die Juristen eine verbrecherische Selbsthilfe, die Staatsmänner eine Ruhe und Ordnung störende Auflehnung gegen die höchste Gewalt. Alle Tribünen ertönen von Declamationen, die Gesetzbücher strotzen von Strafgesetzen; die aufgeklärte Welt ist nur noch darüber in Zweifel, ob der Dnellant als Verbrecher oder als Wahnsinniger angesehen werden müsse. Ich gestehe, mich von der Nichtigkeit dieses Anathema's uicht überzeugen zn können. Es ist hier zunächst das eigentliche Wesen der Duelle festzustellen, abgesehen von allen Aeußerlichkeitcn und individuellen Nuancen, sowie von seinen Ausartungen. Der historische Ursprung des Duells schließt sich einerseits an die Ordalieu des Miltelalters, andrerseits an das Recht des Privatkriegs an, das zu jeuer Zeit allgemein geübt wurde. Beides wurde nicht allein als mit menschlichen nnd göttlichen Gesetzen keineswegs streitend erachtet, sondern fand iu der Gesinnung, iu deu Sitten, ja selbst iu der Staatsgcsetzgebuug des Mittelalters voll­ständige Begrüudnug. Wie wesentlich auch die Veränderungen sein mögen,' die unsre Gegen­wart von der Vergangenheit scheiden, so kann daranö doch nicht von vornherein gefolgert werden, daß alles sicher bestandene dadurch unbedingt sein Recht und seine Bedeutung verloren x habe. Zu den Dingen, die in unserer modernen Welt bis jetzt noch ihre eigene Existenz behauptet haben, gehört der Begriff der Ehre. Für den nächsten Zweck kommt es gar nicht auf eine strenge Erklärung dieses Begriffs nnd ebensowenig auf eine Rechtfertigung desselben