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Frankreich indirect gegen Belgien ausgesprochen hat, durch die neuen Kricgsrüstungm Belgiens, die wir übrigens höchlich billigen, durch die offenbar demonstrative Zuvorkommenheit, die man zu unserer großen Freude und Genugthuung in Berlin dem König Leopold erwiesen hat, noch nicht sofort in Alarm setzen lasse»; Velleitäten sind im höchsten Grade vorhanden, aber es sind keine neuen bedeutenden Güter zu confisciren, und die Schutzgcister des Friedens, die Juden, werden den Beutel nicht aufthnn. —
Tagebuch aus Laugnedoc uud Provence von Moritz Hartmann. 2. Bd. (Darmstadt, Lcske.) — Wir haben den ersten Band dieser gut geschriebenen und ansprechenden Rciseskizzen bereits angezeigt; auch der zweite cnlhält einige'sehr interessante Notizen, namentlich über Montpellier, wo sich der Versasser länger aufgehalten hat. Daß bei solchen Reiscbildcru mitunter ein statistisches Taschenbuch aushclfen muß, wo die eigene Anschauung nicht ausreicht, ist ciumal herkömmlich, und Niemand wird es dem Touristen verargen. Die eigentlichen Schilderungen sind hübsch ausgeführt, hier kommt dem Verfasser seine poetische Gabe zu statten; seine Urtheile, wo sie aus wirklicher Kenntniß bcrnhen, zeigen eine gute Dosis von gesundem Menschenverstand, und lassen hoffen, daß er sich von den demokratischen Abstractionen der letzten Jahre allmählich frei machen wird. —
Rosen und Dornen. Eine Sammlung von Novellen und Zeitbildern aus dem Künstlerlcben. Von Gollmick. (Darmstadt, Jonghaus.) — In der Auswahl dieser Novcllcttcn, Phantasiestücke, Beschreibungen, Reflexionen u. s. w. ist der Verfasser nicht sehr wählerisch gewesen, er hätte manches weglassen können. Doch fehlt es für Freunde des Theaters darin nicht an Unterhaltung und Belehrung. — Zum Schluß sind die deutschen Originalopern zusammengestellt, die im Zeitraum der letzten zehn Jahre zur Aufführung kamen. Das Verzeichnis, ist. offen gestanden, nicht übertrieben tröstlich. —
Ueber die Unabhängigkeit der Justizbehörden und die Stellung der Staatsanwaltschaft. Eine Mahnung an die deutschen Laudstände von Dr. jur. E. F. Müller. (Weimar, F. Jansen.) — Das Büchlein ist zwar zunächst mit specieller Rücksicht auf Thüringen geschrieben, aber es berührt eine Kernfrage der deutschen Verfassungen. Die Reaction ist so weit gekommen, daß wir von den eigentlich politische» uud administrativen Körperschaften wenigstens für die nächste Zukunft nicht die geringste Garantie für unsere Rechtsentwickelung mehr zu erwarten haben, daß unsere letzte Hoffnung ans der fortdauernden Unabhängigkeit der Gerichte beruht, die freilich auch bereits stark angetastet wird, von der uns aber doch noch neulich die Entscheidung des Obergcrichts in dem Proceß Gervinus ein schönes Zeugniß abgelegt hat. Der Verfasser spricht ernst, eindringlich uud mit Sachkcnntniß. — Wir theilen seine Ansicht von den Grenzen der Besngnisse der Staatsanwaltschaft mit. „Ihre Machtvollkommenheit darf nicht weiter reichen, als um untersuchen zu können, ob ein Verbrechen begangen sei, und Beweismittel hiesür wie für die Thäterschaft zu sammeln. Rückt man die Grenzen ihres Wirkungskreises weiter, wie solches namentlich in der französischen Gesetzgebung und nachgeahmt in einigen deutscheu der Fall ist, wo ihr Verhöre des Angeschuldigten und der Zeugen, Haussuchung, Vorführung, demnach Verhaftung des Angeschuldigten u. s. w. gestattet sind, so ist eben so die richterliche Gewalt wie die bürgerliche Freibeit beeinträchtigt, und es treten dieselben Mängel hervor, die sich beim Jnquisitionsproccß zeigten, bei welchem der Nichter zum Ankläger gemacht wurde." —
Kleineres Brockhaus'sches EonversationSlexicon für den Hand-