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Tisch mit japanesischen Gerichten und Elfenbeinstäbchen anstatt Messer und Gabel. Wir aßen ein Wenig, und unser alter Dollmetsch mußte, obgleich er kaum gehen konnte, das Uebrige mit fortnehmen. Darauf hieß man uns, unsere Mäntel wieder umzuthuu uud Abschied zu nehmen."
An die Audienz bei dem Sjogun schließt sich ein Besuch bei seinem designir^ ten Nachfolger, und cermouielle Besuche bei verschiedenen Staatsbeamten, die drei Tage iu Anspruch nehmen. Dann folgt noch eine Abschiedsandienz bei dem Sjogun, in der sich derselbe aber durch den Staatsrath vertreten läßt, und nach welcher der Gesandte das Gegengeschenk des Kaisers, in dreißig Staatskleidern bestehend, empfängt. Abschiedsvisiten uud Gcscheukübersenduugen der früher besuchten uud beschenkten Großen schließen den letzten Tag des Aufenthalts iu Jeddo und die Rückreise uach Nangasaki wird nun angetreten, die sich von der Herreise nur dadurch unterscheidet, daß die Gesandten auch iu Mako dem Großrichter Geschenke überreichen uud Gegengeschenke erhalten. Die Rückreise hat noch den besondern Reiz, daß sich die Holländer ungehindert die einzelnen Stationen, auf denen sie rasten, betrachten können, aber mit der Ankunft in Desima fängt die alte Einförmigkeit wieder von vorn an.
Wochenb ericht.
Ein Nachtrag zu den Parteien im französischen Clerus. -
Wir sehen uns veranlaßt, noch einen Nachtrag zu der Darstellung des Parteikampfs in der französischen Kirche zu geben, desseu von uns geschilderte Phase mit dem encyclischen Brief des Papstes ihren Abschluß erreicht hat. Die Aushebung des gegen den „Univers" erlassenen Verbots seitens des Erzbischofs von Paris war, wie wir mitgetheilt, die unmittelbare Folge dieses Briefes gewesen. Wir sagten am Schluß unseres letzten Aufsatzes, der Papst werde seiner Entscheidung eine milde Form gegeben habeu, was schon daraus hervorging, daß der Erzbischof von Paris die Aufhebung seines Verdikts als eine „freiwillige" bezeichnete, uud was sich deutlicher noch aus der Erklärung ergiebt, die der „UniverS" am folgenden Tage, offenbar auf eine ihm gewordene Weisung, brachte. Er sagt darin mit stark hervorgekehrter Demuth, jener Act (die Aufhebuug) lege ihm eine neue uud strengere Verpflichtung auf, uur mit Weisheit die ihm gelassene Freiheit zn gebrauchen, uud sein Werk in Allem, was Besserung erheische, zu bessern. Hauptsächlich fühle er sich gedrungen, die Regeln christlicher Mäßigung zu beobachten, uud hoffe dadurch sich den Ansichten der ehrwürdigen Prä-^ lateu gemäß zu verhalten, die ihm Tadel oder Ermuthigung gespendet hätten. „Vor Allem werden wir die Tröstung haben, unserm Erzbischof zu gehorchen,