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nach Jeddo zu erlauben erklärt. Unter den Begleitern niedern Ranges befinden sich Unterpolizeibeamte, Unterdollmetscher, Schreiber, Gepäckmeister, Aufseher der Träger:c., im Ganzen etwa 33 Personen, welche alle der Statthalter ernennt. Diese Alle, Holländer und Japanesen, haben wieder ihre Dienerschaft, nämlich drei Köche, darunter zwei für die Holländer, zwei Ober- und fünf Unterbediente, und außerdem noch 32 Bediente, von denen sechs für die Holländer bestimmt sind. Ferner ist es jedem der drei Holländer noch gestattet, aus eigene Kosten einen japanesischen Arzt, einen Privatdollmetsch und eine Anzahl Diener mitzunehmen. So nahm vr. Siebold 1826 einen jungen japanestschen Arzt, einen Zeichner nnd 6 eingeborene Diener mit. Ein japanesischer Schüler von ihm, der seinem Lehrer nicht in diesem Charakter folgen konnte, begleitete ihn als Bedienter eines der Dollmetscher. Ueberhaupt scheint die Zahl der Japanesen, welche die Holländer auf eigene Kosten mitnehmen dürfen, nicht beschränkt zu sein, nur muß dem Statthalter Jeder zur Billigung genannt werden, wahrscheinlich um sicher zu sein, daß sich die nöthige Anzahl von Spionen unter dem Gefolge befindet.
Alle, dem Europäer schwer entbehrlichen Bequemlichkeiten, wie Leinen- und Bettzeug, Tische und Stühle, Tafel- und Küchengeschirr :c. müssen die Reisenden mit sich nehmen. Ebenso verschiedene Lebensmittel, wie Wein, Käse, Butter und Aehnliches, die in Japan nicht zu haben sind, und von Batavia herüberkommen; ferner Zuckerwcrk, Kuchen und Liqueure, von denen ein sehr großer Vorrath zur Bewirthung japanesischer Gäste vorhanden sein muß. Rechnet man zu diesen unentbehrlichen Sachen noch die Garderobe der ganzen Gesellschaft, die für den Sjogun und die verschiedenen hohen Würdenträger bestimmten Geschenke, und die zu heimlichem Verkauf mitgenommenen Waaren; bedenkt mau ferner, daß wegen der Beschaffenheit der Straßen in Japan, Wagen nicht in Gebrauch sind, sondern alles von Menschen oder Lastthieren getragen wird, so wird man sich einen Begriff von der zu einer solchen Reise erforderlichen ungeheuren Anzahl Träger, Treiber u. f. w. machen können. Allerdings wird ein Theil des Gepäcks von Nangasaki zur See nach einem Hafen der Insel Nippon gesandt; aber von da an wird es mit dem Zuge weiter geschafft, der aus dem Rest der Landreise durch Jeddo oft aus 200 Personen besteht. Nach japanesischen Begriffen ist dieses Gefolge jedoch sehr klein, denn wenn Reichssürsten nach Jeddo reisen, so besteht ihr Gefolge ans 40, uud selbst aus 20,000 Mann, wenn sie von höchstem Range sind.
Auf der ganzen Reise wird der holländische Gesandte mit denselben Ehren, wie ein Reichssürst behandelt, aber nicht etwa, weil er Repräsentant des Königs von Holland ist, sondern weil er die ausgezeichnete Ehre genießen soll, das erhabene Antlitz des Sjogun zu schauen, denn in Nangasaki betrachtet ihn der sich keineswegs eines hohen Ranges erfreuende Statthalter als einen Untergeordneten,