Beitrag 
Einige Glossen zum System des Constitutionalismus.
Seite
441
Einzelbild herunterladen
 

Einige Glossen zum System des Constitutionalismns

Die unfreiwillige Muße in der Theilnahme an den öffentlichen Geschäften, die, der liberalen Partei gegenwärtig zu Theil wird, giebt nns wieder Raum zur Erörterung theoretischer Fragen. Solche Erörterungen sind auch für die Praxis nicht unfruchtbar, wenn man nur stets bei den allgemeinen Principien die bestimmten Fälle im Ange behält, auf die sie augewaudt werden sollen.

Der Gegenstand, der nns hente beschäftigt, ist die Verschiedenheit zwischen dem Liberalismus des -18. Jahrhunderts, nnd demjenigen Liberalismus, um dessen Fcihne wir uus selber zu schaaren haben. Diese Verschiedenheit ist selten von einem allgemeinern Gesichtspunkt aus aufgefaßt worden, sie macht sich aber in dem praktischen Verhalten jeden Augenblick fühlbar, nnd es entsteht nicht selten ein Zustand peinlicher Ungewißheit, nach welcher Seite hin man sich zu entscheiden h«be, wenn das vermeintliche Princip mit der natürlichen Anfsassnng der Umstände collidirt. Die Gegner des Liberalismus von den zwei entgegengesehen Extremen haben uns Liberale daher oft als Doctrinairs verspottet, und wir sind zuweilen durch ein gewisses Ehrgefühl dahin getrieben worden, uns doctrinairer auszusprechen, "ls eigentlich in unsrer Natur lag.

Um nicht mißverstanden zn werden, schicke» wir zwei Bemerkungen voraus. Es versteht sich von selbst, daß wir mit allen Kräften, so lange es uns möglich ist, an dem Geist und Buchstaben der gegenwärtigen Versassung festhalten. Dazu ist keine besoudere politische Gesinnung nöthig, sondern nur der Anstand eines rechtlichen Mannes. Es versteht sich eben so vou selbst, daß wir die durch jahrhuudertlange Praxis in den constitutionellen Staaten gewonnenen Resultate nicht gering anschlagen, daß wir sie bei jedem Collisionsfall und bei jeder neuen Einrichtung zn Rathe ziehen werden, denn da die Civilisation aller Völker in unsrem Jahrhundert sich immer mehr nähert, so wird die praktische Erfahrung des einen in den meisten Fällen auch bei dem andern Anwendung studen können, und das in der Entwickelung jüngere Volk wird nicht nöthig haben, "lle die mühsamen und zum Theil zweckwidrigen Experimente durchzumachen, die

Gr-nzboten. III. -I8S2, S6