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Oldenburger Zustände. 5.
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arme Deutschland verhängt sein möge, sicher wird der wachsende Verkehr die deutschen Länder immer näher zusammenrücken; die Volksstämme aus Nord und Süd werden immer mehr nicht blos die Waaren, sondern anch die geistigen-' ter mit einander tauschen und glücklich auf einander einwirken. Dann' wird sich auch der Oldenburger als ein sehr tüchtiges Glied der großen deutschen Völker- samilie erweisen.

Wochenb ericht.

Evangelisch oder paritätisch? Man ist daran gewöhnt, gerade von conscrvativer Seite die Ansicht' vertreten zu sehen, der europäische Staat, also auch der preußische sei ein specifisch christlicher, während der Liberalismus vom Staat eine gewisse Neutralität in religiösen Sachen verlangt und das eigentliche Staatslcben vom kirchlichen Leben zu sondern strebt. Es sind in dieser Frage in der letzten Zeit neue Gesichtspunkte ausgestellt worden, die eine Uneinigkeit in der conservativcn Partei hervorgerufen haben. Der Rundschauer der Kreuzzeitung hat ans Preußen einen evan­gelischen Staat gemacht, dagegen erhebt sich in derselben Zeitung eine konservativ katho­lische Stimme, welche aufs Lebhafteste gegeu diese Bezcichung protcstirt, und für Preu­ßen die vollständige Parität der beiden Conftssionen in Anspruch nimmt. Wollte man das nur im Sinn des wcstphälischen Friedens verstehen, so ließe sich dagegen Nichts einwenden. Die katholische Kirche hat in Preußen bestimmte Rechte und Privilegien, an sreiex Religionsübung steht sie der evangelischen vollkommen gleich, der Staat hat sich wenigstens bis zu einem gewissen Grade zu ihrem Schutz gegen feindselige Angriffe verpflichtet, welchen Schutz er freilich nicht weiter ausdehnen kann, als den Schutz, den er seiner eigenen Kirche zu Theil werden' läßt; und aus die politischen Rechte hat es keinen Einfluß, ob man sich zur katholischen oder evangelischen Konfession bekennt.

Allein der Anspruch auf Parität scheint sich weiter ausdehnen zu wollen. Wenn wir auch von der schwerlich ernst gemeinten Forderung absehen,' daß die Besetzung der Staatsämtcr aus beiden Confessionen gleichmäßig, oder wenigstens im Verhältniß zur Bcvölkerungszahl erfolgen soll, so bleiben doch noch so manche Punkte übrig, die wir nicht stillschweigend hinnehmen können, wenn sie auch vorläufig nur ideeller Natur sein sollten.

Zunächst ist der Umstand in Betracht zu ziehen, daß die evangelische Kirche kei» neswegs eine so unabhängige Basis hat, als die katholische. Sie ist abhängig vom Landesherrn, und da dieser doch nicht als eine isolirte Person, sondern als innig ver­wachsen mit dem gesammtcn Staatslcben betrachtet werden muß, abhängig vom Staat. Wäre also im Staatslcbcu eine factische Parität festgestellt, so würde dadurch die evangelische Kirche in eine viel schlimmere Lage versetzt, als die katholische. Dem konnte freilich dadurch abgeholfen werden, daß der Staat der evangelischen Kirche eine Ver­fassung octroyirte, die sie unabhängig machte. Es find auch mehrfache Versuche nach dieser Richtung hin angestellt worden, sie haben aber bis jetzt keinen Erfolg gehabt, und es ist anch wenigstens für die nächste Zeit kein Erfolg abzusehen.