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Die preußischen Kammern.
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Die preußischen Kammern.

Der Schluß der ersten legislativen Periode in der konstitutionellen Geschichte Preußens ist von einigen auffallenden Erscheinnngen begleitet, die wol eine nähere Betrachtung verdienen. Während die am weitesten vorgeschrittene liberale Partei Alles aufbietet, um nicht blos die gegenwärtigen Kammern, sondern den ganzen Cvnstitntivnalismus lächerlich zn machen, findet derselbe ganz unerwartete Vertheidiger ans der äußersten Rechten. Graf Arnim, seiner eigenen Ansicht nach der Chef dieser Partei, hatte in der auch von uns besprochenen Rede die Un­möglichkeit des constitutioncllen Wesens für Preußen auseinanderzusetzen gesucht. Nnn erhebt sich die Krenzzeitnng, das Organ dieser Partei, mit großer Ent­schiedenheit gegen diese Ansichten, uud zwar ist es nicht blos die Redaction, die überhaupt zuweilen preußischer zn sein pflegt, als die Masse ihrer Glanbensgenossen, sondern es sind die einflußreichsten Vertreter der äußersten Rechten, Stahl nnd Gerlach, welche gegen Arniin auftreten. Beide erklären, nnd zwar ganz mit Recht, blos berathende Stände für schädlicher, als beschließende, nnd Beide geben für die allgemeine Volksvertretung, wohl zu unterscheiden von der Provinzialvertretnng, dem constitntivnellen vor dem ständischen Princip den Vorzug. Wir finden diese Wendung ganz natürlich, denn abgesehen von den unmittelbaren persönlichen Vortheilen, die der äußersten Rechten ans dem Cvustitutivnalismns erwachse.» find, bringt auch jede ausdauernde Beschäftigung ein gewisses Interesse für die Sache hervor, mit der man sich beschäftigt. Stahl uud Gerlach find in die Kammern getreten, nm die Kammern uud deu CvnstitntioualiSmnö zu bekämpfen, uud dieser Kampf hat sie so in Anspruch genommen, daß sie ganz nnmcrklich constitnlioneller geworden sind, als sie selber glauben. Wir fürchten nur, daß iu den Reihen unsrer Freunde nach der gewöhnlichen Maxime, Alles mit Mißtrauen zu betrach­te«, was den Gegnern behagt, leicht ans dieser Neigung der Rechten für die Konsti­tution eine Abneigung gegen die Konstitution hervorgehen könnte, die durch das Ge­fühl der uicht gerade erfreulichen Rolle, welche die Kammern in der letzten Zeit gespielt haben, nur noch verstärkt werden dürfte. Dieses Gefühl des Unmuthes darf nicht Herr über uns werden, namentlich nicht in eiuer.Zcit, wo man allmählich an die Zusammen- Gvciizbotcn, II.