Contribution 
Aus der Pariser Gesellschaft.
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scher Nachrichten zu einem Jahre Gefängniß und zu tausend Franken Strafe ver­Urtheilen lassen; ich sehe mich daher veranlaßt, meine obige Neuigkeit zu berich­tigen, indem ich Sie ersuche, blos zu sagen, daß der Präsident applaudirt habe, da daswarm" vielleicht von der Polizei als falsche Nachricht betrachtet wer­den, und ich die Temperatur des allerhöchsten Beifalls so doch nicht nachweisen könnte. Also es bleibt beim einfachen Bcifalle. Nun sollten Sie unsre Jour­nale scheu, wie sie aus Mitleid für Roqneplan's huudertfuufzigtausend Franken Paris an der Nase in Halvvy's Oper ziehen möchten. Das ist gar zu komisch. Das Publicum weiß übrigens doch bald, woran es sich zu halten habe, und schon für die zweite Vorstellung waren am Abende an der Kasse die Plätze in Menge zu bekommen.

Der ewige Jude hat mir so viel Raum geraubt, daß ich für dieses Mal kaum mehr wagen darf, noch über den plastischen Theil der Knnstausstellnng zu reden. Also hiervon ein anderes Mal; nur möchte ich hier nachträglich der vortrefflichen Portraits des deutschen MalersKarl Müller" lobend erwähnen. Sein Por­trait von Sophie Cruvelli findet hier mit Recht Anerkennung, und sein reizen­der Studienkopf hält mit gleichem Rechte stets eine kleine Gemeinde von Bewun­derern um sich. Müller war viele Jahre in Rom, uud hat später bei Ingres gemalt. Nach dem frischen lebendigen Colorit seiner Bilder zu schließen, macht der jnnge Künstler Miene, seinem Lehrer untren zu werden.

(Der politische Bericht aus Frankreich in der nächsten Woche.)

Wochenb ericht.

Neupreusßifche Politik. Wir sind schon früher der Anficht gewesen, daß derjenige Theil unsrer Parteigenossen in der zweiten Kammer, der mit der Rechten gegen die Annahme der Beschlüsse der ersten Kammer in Beziehung ans das neue Pairsinstitnt stimmte, einen Fehler begangen hat. Schon in Beziehung auf den Inhalt war dieser neue Gesetzentwurf besser, als der in Folge der Januarpropositionen I8S0 beschlossene. Die Möglichkeit eines sortdauernden Einverständnisses unter den Factoren der gesetzgebenden Gewalt im konstitutionellen Staat setzt Votaus, daß unter Umständen der fortgesetzte Widerstand des einen oder des andern dieser Factoren beseitigt werden kann. Von den Beschlüssen der zweiten Kammer kann dnrch neue Wahlen an das Volk appellirt werden, die Krone kann ihre Räthe verändern. Nur gegen den fort­gesetzten Widerstand der ersten Kammer gab es nach den Bestimmungen der Versassung kein gesetzliches Mittel. Zwar hatte die Krone das Recht der Pairscrnemmng, aber dieses Recht ist in einem im Ganzen armen Staate, wo sich nicht übertrieben viele Personen vorfinden werden, den Glanz der neuen Würde mit Anstand zu tragen, und wo andererseits die Krone außer Stand ist, neue Pairs anständig zu dotiren, nur in den seltensten Fällen anwendbar. Zwar wurde ein Theil der Kammer gewählt, aber die Bafis dieser Wahl war eine so einseitige, daß an einen wesentlich veränderten