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Verbranchsabgabe soll der bisher gewöhnliche Licent abgezogen, der Uebersch nß aber besonders berechnet und zur Unterstützung derjenigen Gewerbetreibenden, welche durch das königlich preußische neue Jmpostirungssystem am meisten leiden, verwendet werden." Anch konnte sich die Wirkung dieser Retorstvn und Verkehrserschwerung gegen Preußen recht klar herausstellen, da von preußischer Seite her weiter Nichts zu einer etwaigen zweiten Retorfion geschah.
Es zeigte sich jedoch sehr bald, daß man in Kurhessen selbst den meisten Schaden von diesen Retorsionsmaßregeln hatte, und sowvl die Regierung selbst, als auch die Gewerbetreibenden und Handelsleute, welche nach dem Eingang der Verordnung jene provocirt hatten, erkannten dies. , Man suchte baldigst das frühere Verhältniß wieder herzustellen, auch ohne daß man an den „Jmpostiruugs- maßregeln" des preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Tarifes Etwas hätte ändern können. Die Gelegenheit zur Beseitigung der Retorsionsabgaben bot sich bei Gelegenheit der allgemeinen Revision des Zolltarifes, an der im Anfang der zwanziger Jahre eine eigene Commission zu arbeiten hatte. Allein schon ehe dieselbe mit ihrer Arbeit zu Ende kommen konnte, da dieselbe wegen der nöthig erachteten Ausgleichung der in den einzelnen hessischen Landestheilen verschiedenen Tarife nur langsam vorwärts rückte, erschien am 12. Febrnar 1821 ein Ausschreiben der Oberrentkammer, das sich als Anszng eines geheimen Rathsprotokolls ankündete, durch welches für Nieder- und Oberhessen die in der Verordnung vom 17. September 1819 bestimmte Durchgangsabgabe vom preußischen Transttognt aufgehoben wnrde, wahrend die Verbrauchsabgabe von den wirklich im Lande verbleibenden preußischen Fabrikaten noch fortbestehen sollte. Und für die Provinzen Hcman und Fulda war dieselbe Maßregel bereits durch allerhöchste Entschließung vom 16. November 1819 und 8. März 1820 angeordnet worden! Gerade die so bedeutende Transitoabgabe hätte aber offenbar noch am meisten erschwerend auf den Absatz preußischer Fabrikate einwirken können — eben wegen der geographischen Lage Kurhessens mitten zwischen den preußischem Provinzen u. s. w. Als aber die hessische Tarifcommissiou ihre Arbeit beendet hatte, und durch die Verordnimg vom 21. April 182i die veränderten Grundsätze für die Erhebung der indirecten Abgaben und ein neuer Tarif verkündet wurden, zeigte es sich, daß anch die Verbranchsabgaben für preußische Fabrikate beseitigt waren. Nur für Sohlleder, grobe und feine Lederwaaren waren „vermöge Re- tvrston, nämlich in Beziehung ans diejenigen Staaten, welche die Einfuhr des diesseitigen Leders nebst Lederwaaren durch hohe Abgaben gehindert oder verboten haben, als Preußeu, die Niederlande u. s. w.", besondere Abgabensätze beibehalten.
Wir glauben, daß in dem vorgeführten Verlaufe der Oppositionsstcllnng Knrhessens gegen Preußen auf dem Gebiete des Handelsverkehrs auch für die Verhältnisse der Gegenwart eine eindringliche Lehre liegt. Wir kennen recht wohl